Zu diesem Merkblatt
Grundlegende Informationen
Voraussetzungen – Kinder
Voraussetzungen – Anspruch
Antragstellung
Entscheidung, Einspruch und erneute Prüfung
Entscheidung der Familienkasse
Möglichkeit des Einspruchs gegen die Entscheidung
Rückzahlung des Kindergeldes
Erneute Überprüfung des Kindergeldanspruchs
Auszahlung des Kindergeldes, Pfändungsschutz
Auszahlung des Kindergeldes
15.1 Auszahlung durch die Familienkasse
15.2 Auszahlung an eine andere Person oder Behörde
15.3 Schutz des Kindergeldes auf dem Konto (Pfändung)
Hinweis zum Datenschutz
Ihre persönlichen Daten sind geschützt
Stichwortverzeichnis und Wörterbuch
Schnell und einfach einen bestimmten Begriff finden und wichtige Begriffe kurz erklärt
Hinweis zum Kinderzuschlag
Für Familien mit kleinem Einkommen
Um die Lesefreundlichkeit dieses Merkblattes zu verbessern, wird an einigen Stellen bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form, zum Beispiel „der Kindergeldberechtigte", verwendet. Im Sinne der Gleichbehandlung gelten entsprechende Begriffe grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet also keine Wertung, sondern hat lediglich redaktionelle Gründe.
Familien mit Kindern müssen den Unterhalt und die Ausbildung ihrer Kinder finanzieren. Hierfür benötigen sie mehr Geld als Personen ohne Kinder. Als Ausgleich für diesen Mehraufwand gibt es das Kindergeld, ein Bestandteil des Familienleistungsausgleichs in Deutschland.
Das Kindergeld ist eine staatliche Geldleistung an Eltern und wird in Höhe des sogenannten Existenzminimums eines Kindes gezahlt. Unter dem Existenzminimum versteht man den Mindestbedarf für Unterhalt, Betreuung und Ausbildung eines Kindes. Wenn das Kindergeld für diese Zwecke nicht benötigt wird, dient es der Förderung der Familie. Das Kindergeld wird bei der Familienkasse beantragt und auch von dieser ausgezahlt. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beaufsichtigt die Familienkassen.
Das Existenzminimum des Kindes wird von der Einkommensteuer der Eltern befreit. Damit ist das Kindergeld eine Steuervergütung. Im ersten Schritt wird Ihnen das Kindergeld monatlich ausgezahlt.
Als nächstes führt das Finanzamt im folgenden Jahr nachträglich die sogenannte Günstigerprüfung durch. Hier wird geprüft, bei welcher Variante Sie einen höheren Steuervorteil haben: mit der Auszahlung des Kindergeldes oder mit dem Abzug des Kinderfreibetrags. Damit wird sichergestellt, dass Ihr Anspruch auf Kindergeld auch die steuerliche Freistellung bewirkt. Sollte bei Ihnen der Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag höher sein als das Kindergeld, werden die Kinderfreibeträge bei der Berechnung der Steuer berücksichtigt. Dies gilt auch dann, wenn kein Kindergeld beantragt wurde.
Dieses Merkblatt soll Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Punkte der gesetzlichen Regelungen zum Kindergeld geben. Lesen Sie es bitte genau durch, damit Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen.
Das Merkblatt enthält ein Wörterbuch (ab Seite 40). Hier werden viele wichtige Begriffe noch einmal kurz erklärt. Die Begriffe, die Sie im Wörterbuch finden können, sind im Text gekennzeichnet, zum Beispiel: > Steueridentifikationsnummer.
Es können in einem Merkblatt nicht alle Einzelheiten zum Thema Kindergeld aufgezeigt und erklärt werden. Für weiterführende Informationen besuchen Sie bitte die folgenden Webseiten:
Familienkasse: www.familienkasse.de
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): www.bzst.de
Auch das „Familienportal" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bietet viele Informationen zum Kindergeld. Besuchen Sie hierzu die Webseite www.familienportal.de.
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Auf den Internetseiten des BZSt:
„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
„Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“
Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
„Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“
Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
„Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“
Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim
„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
"Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."
Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
"Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."
Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See
"Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."
Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen
"Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."
Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm
"Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"
Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt
"Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."
G. Grisebach, Steuerberaterin
"Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"
Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
"Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."
Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld
"Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."
Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera
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