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BMF: Steuerabzug vom Arbeitslohn bei unbeschränkt einkommensteuer-(lohnsteuer-) pflichtigen Künstlern und verwandten Berufen

Nachweis der Unternehmereigenschaft

Bundesministerium der Finanzen 9.7.2014, IV C 5 - S 2332/0-07 (DOK 2014/0374626)

1 Anlage

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Anlage zum BMF-Schreiben vom 5. Oktober 1990 (BStBl 1990 I S. 638 = SIS 90 24 27) wie in der Anlage dargestellt neugefasst. Die bisherige Aussage zur Unternehmereigenschaft nach dem Umsatzsteuergesetz wurde gestrichen.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen zur Ansicht und zum Abruf bereit.

 
Anlage

 

Finanzamt………………………………………..

Steuernummer…………………………………

 



Bescheinigung

 

Herrn/Frau…………………………………………….geb. am ……………
wohnhaft…………………………………………………..…………..

wird bescheinigt, dass er/sie hier unter der Steuernummer……………………zur Einkommensteuer veranlagt wird.

 

Aufgrund des/der vorgelegten Vertrages/Verträge,

Prod.-Nr. …………………………………….vom ……………………………..

der zwischen ihm/ihr und …………………………………………………..

über die Tätigkeit als ………………………………………………………….

geschlossen wurde, werden die Honorareinnahmen unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs als

  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit i. S. des § 18 EStG1)
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. des § 15 EStG2)

behandelt.

 

Im Auftrag

 


_____________
1) Nichtzutreffendes bitte streichen

2) Nichtzutreffendes bitte streichen