C.II.1 des BMF-Schreibens vom 20. Dezember 2010 (BStBl 2011 I S. 16 = SIS 10 40 47) wird um folgenden Satz ergänzt:
"Einer anteiligen Zuordnung der Veräußerungskosten i.S.v. § 17 Absatz 2 EStG bedarf es nicht. Diese sind unter Beachtung von § 3c Absatz 2 EStG in vollem Umfang vom steuerbaren Veräußerungserlös abzuziehen."
Dieses Schreiben ist in allen offenen Fällen anzuwenden.
Es wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.