BMF: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG); Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens
Bescheinigung für Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG);
Neufassung des BMF-Schreibens vom 15. Oktober 2021 (Bundessteuerblatt Teil Eins (BStBl I) Seite 2026 = SIS 21 17 00)
Aktualisierte Bescheinigungen für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung
Bundesministerium der Finanzen 26. Januar 2023, IV C 1 -S 2296-c/20/10003 :006 (DOK 2023/0088172)
Mit der Steuerermäßigung des § 35c Einkommensteuergesetz werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gefördert. Das BMF-Schreiben enthält Muster für die hierfür von Fachunternehmen und Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG) auszustellenden Bescheinigungen.
Für energetische Maßnahmen, mit denen nach dem 31. Dezember 2020 begonnen wurde, ersetzt dieses Schreiben das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2021 (BStBl I S. 2026). Bescheinigungen, die bis zum Tag der Veröffentlichung des vorliegenden BMF-Schreibens für nach dem 31. Dezember 2020 begonnene energetische Maßnahmen auf Grundlage der Muster des BMF-Schreibens vom 15. Oktober 2021 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit.
Auf den Internetseiten des BMF:
- BMF-Schreiben vom 26. Januar 2023 - Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG) [PDF, 356 kB]
- Musterbescheinigungen - Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens; Bescheinigung für Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG) [DOCX, 44 kB]