1 Anlage
Inhaltsverzeichnis
Dieses Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 26. Januar 2023 (BStBl I S. 218), geändert durch BMF-Schreiben vom 6. Februar 2024 (BStBl I S. 237).
§ 35c Einkommensteuergesetz (EStG) gewährt eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Für die Geltendmachung der Steuerermäßigung ist eine Bescheinigung nach amtlichem Muster erforderlich. Mit dieser wird nachgewiesen, dass die Voraussetzungen des § 35c Absatz 1 Satz 1 bis 3 EStG und die Anforderungen der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) erfüllt sind. Die Bescheinigung wird vom ausführenden Fachunternehmen (§ 35c Absatz 1 Satz 7 EStG) oder von einer nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG) ausstellungsberechtigten Person erteilt (§ 2 Absatz 2 ESanMV).Unter Berücksichtigung der Dritten Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung vom 4. November 2024 (BGBl. I Nr. 341) und unter Bezugnahme auf die Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Ausstellung der Bescheinigung Folgendes:
(...)
Auf den Internetseiten des BMF: