LfSt Niedersachsen: Beurteilung von Geldleistungen für die Kindertagespflege und Hilfe der Erziehung von Kindern und Jugendlichen
Landesamt für Steuern Niedersachsen - Abteilung Steuer - 8.3.2021
Steuerliche Informationen zur Beurteilung von Geldleistungen für die Kindertagespflege sowie von Geldleistungen für die Hilfe der Erziehung von Kindern und Jugendlichen
(Stand: Februar 2021)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Vorbemerkungen
Steuerliche Behandlung der Geldleistungen für Kindertagespflege (§§ 22 bis 25 SGB VIII)
Einkommensteuer 1.1 Betriebseinnahmen 1.2 Betriebsausgaben 1.2.1 Abzug der tatsächlichen Betriebsausgaben 1.2.2 Betriebsausgabenpauschale für betreute Kinder 1.2.3 Betriebsausgabenpauschale zu Zeiten der eingeschränkten Betreuung aufgrund der Corona-Pandemie 1.2.4 Betriebsausgabenpauschale für Freihalteplätze
Umsatzsteuer
Steuerliche Behandlung der Geldleistungen für Hilfen zur Erziehung (hier §§ 32 bis 35 SGB VIII)
Einkommensteuer 1.1 Erziehung in einer Tagesgruppe/Familienpflege (§ 32 SGB VIII) 1.2 Kindervollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) 1.3 Heimerziehung/Erziehung in sonstiger betreuter Wohnform (§ 34 SGB VIII) 1.4 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) 1.5 Besonderheiten bei Einschaltung eines zwischengeschalteten Trägers der freien Jugendhilfe
Umsatzsteuer
Hinweise zum Besteuerungsverfahren
Steuerliche Pflichten bei Aufnahme einer Tätigkeit