Entlastungen für Unternehmen und Betroffene/50 steuerliche Maßnahmen gültig/Minister Lutz Lienenkämper: „Unterstützung der Betroffenen und der Helferinnen und Helfer hat Priorität.“
Nach der schweren Unwetterkatastrophe durch das Regentief „Bernd“ im Juli 2021 und den dadurch entstandenen extremen Schäden verlängert die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung den Katastrophenerlass in wichtigen Bereichen. Damit gelten weiterhin rund 50 steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung Betroffener jetzt bis zum 31. März 2022.
„Die Betroffenen sowie die Helferinnen und Helfer haben in den vergangenen Monaten bei der Beseitigung der Folgen der Unwetterkatastrophe Außerordentliches geleistet,“ betont Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen. „Mit unseren verlängerten steuerlichen Hilfsmaßnahmen erhalten sie schnelle und unbürokratische Unterstützung. Das hat für uns Priorität.“
Zu den konkreten Maßnahmen gehören:
Für die steuerlichen Hilfsmaßnahmen können sich Betroffene von der Hochwasser-Katastrophe mit den Finanzämtern vor Ort in Verbindung setzen. Der Katastrophenerlass und vereinfachte Antragsformulare sind online abrufbar unter finanzverwaltung.nrw/unwetter.
Hintergrund
Am 16. Juli 2021, unmittelbar nach der schweren Unwetterkatastrophe, hatte die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen den Katastrophenerlass aktiviert, um die betroffenen Menschen vor Ort schnell und unbürokratisch zu unterstützen. Die Maßnahmen waren ursprünglich bis Ende des Jahres 2021 vorgesehen.