Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 EStG), Billigkeitsmaßnahmen im Erhebungsverfahren

Änderung des BMF-Schreibens vom 3. November 2016 (BStBl I S. 1187 = SIS 16 22 99)

Bundesministerium der Finanzen 24. Februar 2025, IV C 6 - S 2296-a/00031/001/005 (DOK: COO.7005.100.2.11389918)

In Randnummer 6 des BMF-Schreibens vom 3. November 2016 (BStBl I S. 1187 = SIS 16 22 99) wird der Satz „Bei einer Billigkeits­maßnahme im Erhebungs­verfahren gemäß § 227 AO besteht die Möglichkeit einer Änderung des Einkommensteuer­bescheides gemäß § 175 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AO.“ durch den Satz „Eine Billigkeitsmaßnahme im Erhebungs­verfahren gemäß § 227 AO oder eine Verjährung im Erhebungs­verfahren gemäß § 228 AO sind für die Ermittlung des Anrechnungs­höchstbetrags im Rahmen von § 35 Absatz 1 Satz 5 EStG nicht zu berücksichtigen.“ ersetzt.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht

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