BMF: Anwendungsfragen zu den Regelungen im Jahressteuergesetz 2009 zur Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) und Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Verlängerung der Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 15. Dezember 2021 (BStBl I S. 2483 = SIS 21 20 32) in Fällen von Verpachtungs-BgA von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Bundesministerium der Finanzen 26. Januar 2023, IV C 2 - S 2706/19/10008 :001 (DOK 2023/0091036)
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die zeitliche Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 15. Dezember 2021 (a. a. O.) für juristische Personen des öffentlichen Rechts bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Diese Verlängerung gilt allerdings nur, wenn die Norm des § 2b UStG für die juristische Person des öffentlichen Rechts noch keine Anwendung findet und für den betreffenden Verpachtungs-BgA bereits bis zum 31. Dezember 2022 von der bisherigen Übergangregelung des BMF-Schreibens vom 15. Dezember 2021 (a. a. O.) Gebrauch gemacht wurde.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.