Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF- Schreiben vom 15. Juli 2013, BStBl I S. 921 = SIS 13 20 18 nach dem letzten Absatz wie folgt ergänzt:
Zum Ertragszuschuss vgl. jedoch BFH vom 15. März 2017, I R 67/15, BStBl xxx I S. xxx.
Nach Übergang zur Einlagelösung durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25. Juni 2021 (BGBl I Seite 2050) gelten diese Grundsätze allgemein für die Annahme von Mehr-/Minderabführungen i. S. d. § 14 Absatz 4 Satz 6 KStG.
Dieses Schreiben wird im BStBl I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen zum Download bereit.