Nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 zur Einrichtung der abbr title="Aufbau- und Resilinzfazilität""ARF wurde der maximale finanzielle Beitrag für alle Mitgliedstaaten aktualisiert. Um der Aktualisierung Rechnung zu tragen, muss ein erweiterter Aufbau- und Resilienzplan vorlegt werden. Der heutige Beschluss schafft damit die Voraussetzung, weitere Mittel in Höhe von 2,4 Mrd. Euro abzurufen.

Die Erweiterung wird nun zeitnah an die Europäische Kommission übersandt.
Die Erweiterung umfasst die Aufstockung der bestehenden Maßnahmen „Unterstützung der Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur“ und „Unterstützung für den Austausch des privaten Fuhrparks“ sowie die neue Maßnahme „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“. Damit stärkt sie die klimaneutrale Transformation der Mobilität und der Energieversorgung.