Hier finden Sie die statistischen Auswertungen zur Aufsichtstätigkeit der Aufsichtsbehörden nach § 51 Abs. 9 Geldwäschegesetz:
Den entsprechenden Vordruck für die Meldung der Daten zur Aufsichtstätigkeit für das Berichtsjahr 2022 finden Sie hier:
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Ausführliche Informationen über vorhergehende Berichtszeiträume auf den Internetseiten des BMF