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IDW veröffentlicht Entwurf einer ESRS-Modulverlautbarung

Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Presseinformation 3/2024 vom 6.3.2024

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat erstmals eine ESRS-Modulverlautbarung entwickelt, die Unternehmen und deren Abschlussprüfer bei einer einheitlichen Auslegung und Anwendung der neuen Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützt. Anlass ist der von der Europäischen Kommission veröffentlichte erste Satz der ESRS, der bereits für 2024 von bestimmten Unternehmen angewendet werden muss.

Um eine einheitliche Auslegung der neuen Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) von großen Unternehmen, die sie gemäß CSRD anwenden müssen, zu unterstützen, hat das IDW Antworten auf Auslegungsfragen bei der konkreten Anwendung der ESRS erarbeitet. Der Entwurf in Form einer Modulverlautbarung (IDW RS FAB 100: ESRS-Modulverlautbarung) ist jetzt veröffentlicht und steht zur Konsultation bereit. Die Modulverlautbarung wird stetig um praktische Fragestellungen fortentwickelt. „Die Finanzberichterstattung hatte Jahrzehnte Zeit sich zu entwickeln. Die Nachhaltigkeitsregeln müssen aber kurzfristig angewandt werden und lassen naturgemäß Fragen offen. Als IDW tragen wir so dazu bei, dass Unsicherheiten beseitigt werden und die Anwendung möglichst einheitlich erfolgt“, stellt Melanie Sack, Vorstandssprecherin des IDW, fest.

Das IDW gibt damit dem Berufsstand, den Anwendern und Adressaten, eine Grundlage für eine der Norm entsprechende und vergleichbare Berichterstattung an die Hand. Melanie Sack: „Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ein wesentlicher Baustein für die nachhaltige Transformation. Adressaten brauchen verlässliche und vergleichbare Informationen. Hier ist es uns als IDW ein Anliegen, so einen Beitrag zur Fortentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu leisten.“ – Die Details im Überblick:

  • Die ersten fünf Modul-Entwürfe thematisieren zentrale Fragestellungen rund um die Wesentlichkeitsanalyse. Dazu zählen beispielsweise die Einbeziehung von betroffenen Interessenträgern oder die Beurteilung der Wesentlichkeit von Auswirkungen in der Wertschöpfungskette. Weiterhin wird der Konsolidierungskreis thematisiert.
  • Die fünf Modul-Entwürfe sind als Entwürfe auf der Website des IDW (https://www.idw.de) veröffentlicht. Sie stehen bis zum 30.06.2024 zur öffentlichen Konsultation.
  • Durch die öffentliche Konsultation will das IDW einen Dialog mit interessierten Stakeholdern anstoßen.
  • Mit der Veröffentlichung der ersten fünf Modul-Entwürfe startet das IDW einen kontinuierlichen Prozess: Weitere Modul-Entwürfe sind bereits in Vorbereitung und sollen zeitnah veröffentlicht werden.

Das IDW arbeitet ferner an den Eckpunkten einer Prüfungsverlautbarung, die deutsche Besonderheiten zu internationalen Prüfungsnormen wie ISAE 3000 (Revised) und den für Ende 2024 erwarteten ISSA 5000 abdecken soll.

Zum Hintergrund: Die EU hat den ersten Satz der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) als Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 am 22.12.2023 veröffentlicht. Dieses so genannte erste Set beinhaltet zwei übergreifende Standards (ESRS 1 und 2), fünf Standards zu Umweltthemen (ESRS E1 bis E5), vier Standards zu Sozialbelangen (ESRS S1 bis S4) und einen Standard zur Unternehmenspolitik (ESRS G1). Der erste Satz der ESRS ist erstmalig für die Berichterstattung von nach der CSRD berichtspflichtigen Unternehmen für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen.

Weitere Informationen zum Thema: IDW Themenseite Nachhaltigkeit

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    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

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