Neues Formular für die Steuererklärung 2009: Anlage Vorsorgeaufwand für alle Steuerbürger erforderlich

Oberfinanzdirektion Koblenz 07.01.2010, Pressemeldung

Für die Einkommensteuererklärung 2009 ist die Anlage Vorsorgeaufwand neu eingeführt worden. In ihr können alle Angaben zu allgemeinen Vorsorgeaufwendungen, wie Krankenkassen- und bestimmte Versicherungsbeiträge, sowie Ausgaben für die Altersvorsorge, insbesondere Riester-Rente, eingetragen werden. Bisher wurden diese Angaben im Mantelbogen, in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) bzw. in der Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben) gemacht. Die Anlage AV gibt es ab 2009 nicht mehr.

Ein lediger Arbeitnehmer, der neben seinem Arbeitslohn keine weiteren Einkünfte hat, muss für seine Steuererklärung 2009 standardmäßig drei Formulare auszufüllen:

  • Mantelbogen (Vordruck ESt 1A)
  • Anlage N (für Angaben zum Arbeitslohn und zu seinen Werbungskosten) und
  • neu: Anlage Vorsorgeaufwand

Er kann stattdessen aber auch die vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer (Vordruck ESt 1V) und die Anlage Vorsorgeaufwand verwenden.

Die Vordrucke für die Steuererklärung 2009 liegen ab sofort bei den Finanzämtern aus. Über die Internetseite der Oberfinanzdirektion Koblenz, www.fin-rlp.de (Rubrik Steuer/Vordrucke/Einkommensteuer 2009), können die Vordrucke auch als PDF-Datei herunter geladen bzw. online am Computer ausgefüllt werden.

Das Programm für die elektronische Steuererklärung ELSTER wird für die Einkommensteuer 2009 im Internet unter http://www.elsterformular.de ab 20. Januar 2010 zur Verfügung gestellt. Die kostenlose ELSTER-CD wird im Februar bei den Finanzämtern erhältlich sein.

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