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Eine Arbeitsstunde kostete 2021 im Schnitt 37,30 Euro

Arbeitskosten in Deutschland im oberen EU-Drittel

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 190 vom 5. Mai 2022

Arbeitgeber des Produzierenden Gewerbes und wirtschaftlicher Dienstleistungen in Deutschland haben im Jahr 2021 durchschnittlich 37,30 Euro für eine geleistete Arbeitsstunde bezahlt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren die Arbeitskosten in Deutschland damit wie schon im Vorjahr die siebthöchsten in der Europäischen Union (EU-27). Dänemark hatte im EU-Vergleich mit 48,30 Euro die höchsten Arbeitskosten je geleistete Stunde, Bulgarien mit 6,80 Euro die niedrigsten. Im Vorjahresvergleich stiegen die Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde in Deutschland kalenderbereinigt um 1,4 %.

Arbeitskosten in Deutschland mit 37,30 Euro rund 30 % teurer als EU-Durchschnitt

Gemessen am EU-Durchschnitt von 28,60 Euro zahlten deutsche Arbeitgeber des Produzierenden Gewerbes und wirtschaftlicher Dienstleistungen im Jahr 2021 rund 30 % mehr für eine Stunde Arbeit. Der relative Abstand ist damit gegenüber dem Jahr 2020 nahezu gleichgeblieben.

Arbeitsstunde in deutscher Industrie mit 41,90 Euro 45 % teurer als EU-Durchschnitt

Im Verarbeitenden Gewerbe kostete eine Arbeitsstunde 2021 durchschnittlich 41,90 Euro. Beschränkt auf diesen Wirtschaftsabschnitt waren die Arbeitskosten in Deutschland im EU-Vergleich die vierthöchsten. Eine Stunde Arbeit in der deutschen Industrie war damit 45 % teurer als im EU-Durchschnitt (28,90 Euro). Bei den marktbestimmten Dienstleistungen lag Deutschland mit Arbeitskosten von 34,80 Euro pro Arbeitsstunde EU-weit auf dem neunten Rang (22 % über dem EU-Durchschnitt).

Methodische Hinweise:

Die Arbeitskosten setzen sich aus zwei Bestandteilen zusammen: den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten. Zu den Bruttoverdiensten zählen das Entgelt für geleistete Arbeitszeit, Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, Vergütung für nicht gearbeitete Tage (u. a. Urlaubstage oder gesetzliche Feiertage), Sachleistungen sowie die Bruttoverdienste der Auszubildenden. Nicht dazu zählt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Lohnnebenkosten beinhalten die Sozialbeiträge der Arbeitgeber (einschließlich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), die Kosten der beruflichen Aus- und Weiterbildung, die sonstigen Aufwendungen und die Steuern zu Lasten des Arbeitgebers. Erhaltene Lohnsubventionen mindern die Arbeitskosten.

Die Corona-Hilfen der nationalen Regierungen haben sich in den EU-Staaten insbesondere auf die Lohnnebenkosten ausgewirkt. Neben Kurzzeitarbeitsregelungen stellten Subventionszahlungen und/oder Steuervergünstigungen ein wesentliches Element dar, um die Auswirkungen der Corona-Krise auf Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu mildern. Steigen diese Zahlungen, so sinken anteilig die Arbeitskosten der Arbeitgeber.

Die Jahresschätzung der Arbeitskosten verknüpft bestehende Statistiken miteinander. Eine eigene Erhebung beziehungsweise Stichprobenziehung wird nicht durchgeführt. Basis der Datenberechnung ist die alle vier Jahre stattfindende Arbeitskostenerhebung. In den Zwischenjahren wird das Niveau der Arbeitskosten je geleistete Stunde, der Bruttoverdienste je geleistete Stunde und der Lohnnebenkosten je geleistete Stunde mit den jährlichen Veränderungsraten der Arbeitskostenindizes in unbereinigter Form fortgeschätzt. Die Werte werden in Euro umgerechnet und auf 10 Cent gerundet angegeben.

Abgrenzungen nach Nace Rev. 2– Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige:

  • Produzierendes Gewerbe und wirtschaftliche Dienstleistungen: B bis N
  • Verarbeitendes Gewerbe: C
  • Marktbestimmte Dienstleistungen: G bis N

Weitere Informationen:

Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressestelle, www.destatis.de

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