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Bundesregierung: Innovative Unternehmen stärken - Wagniskapital für mutige Ideen

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 16. September 2015

Die Bundesregierung will Neugründungen und Wachstum von Start-up-Unternehmen stärker fördern. Dazu hat das Bundeskabinett ein Eckpunktepapier verabschiedet. Es enthält Maßnahmen, die die Rahmenbedingungen des Wagniskapitalmarktes verbessern sollen.

Neugründungen von Start-ups sind für den Wirtschaftsstandort Deutschland von hoher Bedeutung. Ihr Wachstum hängt auch von der Bereitschaft zur Investition ab. Die Bundesregierung hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die Rahmenbedingungen für den Wagniskapitalmarkt weiter zu verbessern. Konkrete Maßnahmen hat sie in einem Eckpunktepapier Wagniskapital festgehalten.

Programm INVEST massiv ausbauen

Die Bundesregierung verdoppelt die Obergrenze für einen Investor auf 500.000 Euro pro Jahr. Zusätzlich ist eine Erstattung der Steuer auf Veräußerungsgewinne auf INVEST-Finanzierungen vorgesehen.

Das Programm INVEST ermöglicht, dass sogenannte Business Angels 20 Prozent ihrer Investitionen erstattet bekommen, wenn sie sich mit mindestens 10.000 Euro an Start-ups beteiligen. Dadurch werden sie ermutigt, an innovative Ideen zu glauben. Für innovative Unternehmen erhöht INVEST die Chancen, einen privaten Investor zu finden. Zwischen Mai 2013 und August 2015 wurden so bereits 100 Millionen Euro Wagniskapital mobilisiert.
Ein Business Angel ist jemand, der sich finanziell an Unternehmen beteiligt und gleichzeitig die Existenzgründer mit Know-how und Kontakten in einer sehr frühen Phase unterstützt. Meist verfügen diese über mehr Management-Erfahrung und Kontakte als die Gründer der betreuten Unternehmen.

Außerdem soll es einen anteiligen Förderzuschuss für den Ausgleich von Verlusten geben. Bisher konnte sich ein Investor 20 Prozent seines investierten Kapitals von maximal 250.000 Euro erstatten lassen.

Wenn sich ein Investor an einem Start-up-Unternehmen beteiligt und anschließend seinen Anteil gewinnbringend verkauft, soll er die Steuer auf den Veräußerungsgewinn erstattet bekommen. Verkauft der Investor seinen Anteil hingegen mit einem Verlust, soll er einen anteiligen Förderzuschuss für den Ausgleich der Verluste erhalten. So will die Bundesregierung die Bereitschaft erhöhen, auch in mutige, innovative Ideen zu investieren.

Keine neue Belastung für innovative Unternehmen

Die Bundesregierung nimmt innovative Unternehmen von einer Streubesitzbesteuerung aus. Diese will sicherstellen, dass für die Finanzierung von jungen innovativen Unternehmen keine neuen Belastungen entstehen.

Unter Streubesitz versteht man bei Aktiengesellschaften die Summe der Aktien, die dem Börsenhandel zur Verfügung stehen. Die für den Börsenhandel hierbei übrig bleibende Residualgröße wird dann Streubesitz genannt. Er ist der prozentuale Wert des an der Börse gehandelten Aktienanteils.
Ideengeber begünstigen

Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die Steuerbegünstigung des sogenannten Carried Interest einzubehalten. Der Carried Interest ist die Gewinnbeteiligung, die Wagniskapitalfonds an Fondsinitiatoren zahlen. Hiermit sollen neben den Investoren auch die Initiatoren, das heißt die Ideen- und Know-how-Geber begünstigt werden.

Quelle: www.bundesregierung.de

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