Neugründungen von Start-ups sind für den Wirtschaftsstandort Deutschland von hoher Bedeutung. Ihr Wachstum hängt auch von der Bereitschaft zur Investition ab. Die Bundesregierung hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die Rahmenbedingungen für den Wagniskapitalmarkt weiter zu verbessern. Konkrete Maßnahmen hat sie in einem Eckpunktepapier Wagniskapital festgehalten.
Die Bundesregierung verdoppelt die Obergrenze für einen Investor auf 500.000 Euro pro Jahr. Zusätzlich ist eine Erstattung der Steuer auf Veräußerungsgewinne auf INVEST-Finanzierungen vorgesehen.
Außerdem soll es einen anteiligen Förderzuschuss für den Ausgleich von Verlusten geben. Bisher konnte sich ein Investor 20 Prozent seines investierten Kapitals von maximal 250.000 Euro erstatten lassen.
Wenn sich ein Investor an einem Start-up-Unternehmen beteiligt und anschließend seinen Anteil gewinnbringend verkauft, soll er die Steuer auf den Veräußerungsgewinn erstattet bekommen. Verkauft der Investor seinen Anteil hingegen mit einem Verlust, soll er einen anteiligen Förderzuschuss für den Ausgleich der Verluste erhalten. So will die Bundesregierung die Bereitschaft erhöhen, auch in mutige, innovative Ideen zu investieren.
Die Bundesregierung nimmt innovative Unternehmen von einer Streubesitzbesteuerung aus. Diese will sicherstellen, dass für die Finanzierung von jungen innovativen Unternehmen keine neuen Belastungen entstehen.
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die Steuerbegünstigung des sogenannten Carried Interest einzubehalten. Der Carried Interest ist die Gewinnbeteiligung, die Wagniskapitalfonds an Fondsinitiatoren zahlen. Hiermit sollen neben den Investoren auch die Initiatoren, das heißt die Ideen- und Know-how-Geber begünstigt werden.
Quelle: www.bundesregierung.de