Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung der Länder im Jahr 2020
BMF, Auszug aus dem Monatsbericht Oktober 2021
- Auf der Grundlage von Meldungen der Länder erstellt das BMF jährlich eine Statistik über die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung der Länder.
- In den Betriebsprüfungen der Länder waren im Jahr 2020 bundesweit 12.664 Prüferinnen und Prüfer tätig. Es wurde ein Mehrergebnis von rund 11,2 Mrd. Euro festgestellt.
- Von den 8.409.661 Betrieben, die in der Betriebskartei der Finanzämter erfasst sind, wurden 152.649 Betriebe geprüft. Dies entspricht einer Prüfungsquote von 1,8 Prozent im Durchschnitt. Bei den Großunternehmen betrug die Quote 17,4 Prozent.
- Ferner wurden 6.151 Prüfungen in sonstigen Fällen vorgenommen, u. a. bei Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften beziehungsweise bei Verlustzuweisungsgesellschaften oder Bauherrengemeinschaften.
Die Betriebsprüfung
Die Betriebsprüfung ist ein Teil des Außenprüfungsdiensts der Steuerverwaltung der Länder. Sie ist für die Finanzbehörden der Länder ein wesentliches Instrument, mit dem sie ihre Aufgabe erfüllen, die Steuern nach Maßgabe der Gesetze festzusetzen und zu erheben. Sie hat die für die Bemessung der Steuern maßgebenden Besteuerungsgrundlagen zugunsten wie auch zuungunsten der Steuerpflichtigen zu prüfen. Die Betriebsprüfung ist eine abschließende, nachträgliche Überprüfung des Steuerfalls und bezieht sich auf bestimmte Steuerarten und bestimmte Besteuerungszeiträume. Außenprüfungen sind bei Steuerpflichtigen zulässig, die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten, die freiberuflich tätig sind oder sogenannte bedeutende Einkünfte erzielen. Bei den übrigen Steuerpflichtigen sind Außenprüfungen insbesondere dann zulässig, wenn für die Besteuerung erhebliche Verhältnisse der Aufklärung bedürfen und eine Prüfung im Finanzamt nach Art und Umfang des zu prüfenden Sachverhalts nicht zweckmäßig ist.
Im folgenden Beitrag wird ausschließlich das Ergebnis der steuerlichen Betriebsprüfung der Länder dargestellt.
Das BMF erstellt jährlich auf der Grundlage von Meldungen der Länder eine Statistik über die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung. Die Statistik umfasst ausschließlich die von den Ländern verwalteten Besitz- und Verkehrsteuern. Nicht berücksichtigt werden somit die Einfuhrumsatzsteuer, die Zölle und speziellen Verbrauchsteuern sowie die Gemeindesteuern.
Für Zwecke der Außenprüfung werden die Steuerpflichtigen in folgende Größenklassen eingeteilt:
- Großbetriebe (G),
- Mittelbetriebe (M),
- Kleinbetriebe (K),
- Kleinstbetriebe (Kst).
Auf den Internetseiten des BMF: