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Kommission modernisiert EU-Zollverfahren

Europäische Kommission 28. Juli 2015, Pressemitteilung

Die Europäische Kommission hat heute einen Rechtsakt zur Schaffung eines einfacheren, moderneren und stärker integrierten EU-Zollsystems angenommen, um den grenzüberschreitenden Handel zu unterstützen und die EU-weite Zusammenarbeit im Zollbereich zu verstärken. Dieser Rechtsakt beruht auf dem Zollkodex der Europäischen Union, der im Jahr 2013 angenommen wurde und die Zollverfahren des 21. Jahrhunderts regelt.

Die Zolldienste spielen eine zentrale Rolle bei der Überwachung der Außengrenzen der EU und der Erleichterung des Handels. Die Zollunion ist der operative Arm eines Großteils der handelspolitischen Maßnahmen der EU. Darüber hinaus werden die Zollbehörden von staatlichen Stellen zunehmend beauftragt, deren politische Maßnahmen an der Grenze durchzusetzen. Die EU-Zollbehörden haben mit 16 % des Welthandels zu tun, was über zwei Milliarden Tonnen Waren pro Jahr im Wert von 3400 Mrd. EUR entspricht.

Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, erklärte hierzu: „Ein modernes, kosteneffizientes Zollsystem vereinfacht den internationalen Handel und fördert das Wachstum. Zudem ist es für die Gewährleistung der Sicherheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger und für den Schutz der Interessen der Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung.“

Die Kommission ist seit mehreren Jahren mit einer grundlegenden Überarbeitung der Zollvorschriften in der EU beschäftigt. Die Grundverordnungen wurden 2013 geändert. In der Folge müssen detaillierte Rechtsakte erlassen werden, so dass die neuen Vorschriften ab dem 1. Mai 2016 angewendet werden können.

Der heutige Beschluss ergeht in Form eines delegierten Rechtsakts. Diese Art von Rechtsakt wurde 2010 durch den Vertrag von Lissabon eingeführt, um die Kommission zu ermächtigen, die technischen, nicht wesentlichen Bestandteile eines bestehenden Rechtsakts – in diesem Fall des Zollkodexes der Union – anzunehmen.
Der heute angenommene Rechtsakt deckt ein breites Spektrum der Tätigkeit des Zolls ab, etwa
  • Vereinfachungen des Zollverfahrens der aktiven Veredelung, das die Verarbeitung von Nichtunionswaren ermöglicht, ohne dass Einfuhrzölle und andere Abgaben zu entrichten sind, um die Schaffung von Mehrwert in der EU zu fördern;
  • klarere Vorschriften, um die Gleichbehandlung der Wirtschaftsbeteiligten in der EU zu gewährleisten;
  • umfassende Bestimmungen, damit Entscheidungen und Bewilligungen des Zolls künftig EU‑weit gelten;
  • Erstellung gemeinsamer Datenanforderungen, die als Grundlage für neue, die Mitgliedstaaten und Zollverwaltungen verbindende IT-Systeme dienen, damit ein reibungsloser Informationsaustausch sichergestellt wird;
  • Verbesserung des Risikomanagements, um den Handel mit illegalen und verbotenen Waren, den Terrorismus und andere kriminelle Aktivitäten besser zu bekämpfen.

Der delegierte Rechtsakt wird nunmehr vom Europäischen Parlament und vom Rat geprüft. Beide Organe können gemäß Artikel 290 AEUV innerhalb von zwei Monaten Einwände erheben. Diese Frist kann um weitere zwei Monate verlängert werden.

Hintergrund

Die Zollunion der EU ist seit mehr als vierzig Jahren ein stabiles Fundament für wirtschaftliche Integration und Wirtschaftswachstum in Europa. Die Zollgesetzgebung wird auf EU-Ebene beschlossen, während für die Durchführung dieser Rechtsvorschriften in erster Linie die Mitgliedstaaten zuständig sind.

Effiziente Zollverwaltungen sind unerlässlich, um für die Wirtschaftsteilnehmer in den einzelnen Mitgliedstaaten gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und die Außengrenzen der EU zu überwachen.

Im Jahr 2012 hat die Kommission in der Mitteilung über den Zustand der Zollunion dargelegt, wie die Zollunion bis 2020 robuster und einheitlicher werden kann. Die Mitteilung sah eine Reform des Rechtsrahmens sowie eine große Wende hin zur Digitalisierung vor. Durch den 2013 in Kraft getretenen Zollkodex der Europäischen Union (UZK) kann sich der Zoll stärker auf Handelserleichterungen sowie auf Sicherheit, Gefahrenabwehr und den Schutz des geistigen Eigentums konzentrieren. Außerdem wird die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden und anderen Diensten verbessert.

Der heutige delegierte Rechtsakt stützt sich auf diese Ziele und regelt die Einzelheiten der Vorschriften, die ab dem 1. Mai 2016 gelten werden. Er wird durch einen Verfahrensvorschriften enthaltenden Durchführungsrechtsakt ergänzt, der den Mitgliedstaaten zeitgleich vorgelegt wird. Über den Durchführungsrechtsakt wird im Ausschuss für den Zollkodex abgestimmt, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt.

Zur Vorbereitung des delegierten Rechtsakts hat sich die Kommission eingehend mit den Mitgliedstaaten und den Interessengruppen aus der Wirtschaft beraten. Der Rechtsakt wurde geraume Zeit vor dem 1. Mai 2016 erlassen, damit sich die Beteiligten darauf einstellen können.

Für weitere Informationen siehe:

http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/customs_code/union_customs_code/index_de.htm

Video: „Eine Minute im Leben der EU-Zollunion“
https://www.youtube.com/watch?v=hWhAcztn06k

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