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FinMin Mecklenburg-Vorpommern: Grundsteuerreform - elektronische Abgabe der Erklärung ab dem 1. Juli 2022

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung Nr.14/22 vom 12.4.2022

„Ab dem 1. Juli geht es los. Dann kann und muss jede Grundstückseigentümerin und jeder -eigentümer zur Neubewertung des Grundbesitzes die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bis zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt elektronisch einreichen“, sagt der Finanzminister, Dr. Heiko Geue.

Im Onlineportal „Mein ELSTER“ werden die elektronischen Erklärungsformulare ab dem 1. Juli zur Verfügung stehen. Die Aufforderung zur Erklärungsabgabe wurde bereits Ende März veröffentlicht.

Auch wenn noch Zeit verbleibt, können doch schon Vorbereitungen getroffen werden.

Für die Übermittlung der Steuererklärung über „Mein ELSTER“ ist beispielsweise ein Benutzerkonto erforderlich. Ist dies noch nicht vorhanden, ist eine Registrierung unter www.elster.de schon vor dem 1. Juli 2022 möglich. Vorhandene Benutzerkonten - auch von Angehörigen - können genutzt werden. Im Ausnahmefall ist selbst die Abgabe einer Papiererklärung möglich.

Voraussichtlich im Mai werden dann alle bekannten und von der Grundsteuerreform betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ein wichtiges Informationsschreiben des zuständigen Finanzamtes erhalten. Damit werden das für die Erklärung erforderliche Aktenzeichen sowie weitere Informationen auch zur Erklärungsabgabe mitgeteilt. In der Erklärung sind grundstücksbezogene Angaben zu machen. Einige davon, wie das Baujahr des Gebäudes, kennen die Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer. Andere Daten, wie der Bodenrichtwert und die Ertragsmesszahl, werden rechtzeitig vor der Erklärungsabgabe über ein elektronisches Abrufportal zur Verfügung gestellt.

All diese und viele weitere Informationen sind auf der Internetseite der Steuerverwaltung Mecklenburg-Vorpommern unter www.steuerportal-mv.de zu finden. Länderübergreifende Informationen werden unter www.grundsteuerreform.de angeboten.

Hinweis

Für Grundbesitz in anderen Bundesländern muss dort eine Erklärung abgegeben werden.

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