In seiner Plenarsitzung vom 18. Dezember 2014 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen die folgenden Gesetze verabschiedet:
(...)
In 3. Lesung verabschiedet mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP und PIRATEN. Bei der namentlichen Abstimmung stimmten 118 Abgeordnete dem Gesetzentwurf zu; 99 stimmten dagegen.
Mit dem Gesetz, vorgelegt von den Fraktionen von SPD und GRÜNEN, wird der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer von 5 v.H. auf 6,5 v.H. erhöht.
Auf den Internetseiten des Landtags NRW:
Grunderwerbsteuer: Drucksache 16/7147 - Nach 3. Lesung am 18.12.2014 angenommen und verabschiedet