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Bund der Steuerzahler: Opposition forciert massive Steuererhöhungen

BdSt legt die durch SPD und Bündnis 90/Die Grünen drohenden Belastungen der Steuerzahler offen

Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. 19.2.2013, Pressemitteilung

Mit der heutigen Wahl Stephan Weils zum Ministerpräsidenten in Niedersachsen und der Unterzeichnung des niedersächsischen Koalitionsvertrags sind die aktuellen steuerpolitischen Pläne von SPD und Bündnis 90/Die Grünen erstmals in einem Koalitionsvertrag festgelegt und präzisiert worden. „In der Steuerpolitik setzen SPD und Grüne auf massive Erhöhungen. Alle sollen zur Kasse gebeten werden: Sparer, Eigenheimbesitzer, Mieter, Familien und Arbeitnehmer. Insbesondere die Leistungsträger unserer Gesellschaft sollen bluten“, warnt Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler Deutschland.

Die rot-grünen Koalitionäre eint das große Verlangen nach immer weiteren Einnahmen – ohne erkennbaren Willen, auf der anderen Seite auch Einsparungen vorzunehmen. „Der rot-grüne Koalitionsvertrag verspricht eine ‚nachhaltige Politik‘ für Niedersachsen. Tatsächlich droht ein tiefer Griff in die Taschen der Bürger. Damit erhalten die Wähler einen Vorgeschmack auf die Bundestagswahl in diesem Jahr, denn viele Vorhaben von Rot-Grün können nur auf Bundesebene realisiert werden“, so Holznagel. Die Auflistung zeigt zudem, dass jenseits der politischen Rhetorik von SPD und Grünen nicht nur vermögende, sondern ganz normale Steuerzahler mit massiven Steuererhöhungen rechnen müssten:

Mit der angestrebten Anhebung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer auf 49 Prozent wird verschleiert, dass selbst gut verdienende Facharbeiter von der Erhöhung betroffen sein werden. Die geforderte Abschaffung des Ehegattensplittings zeigt zudem, dass Rot-Grün von dem Selbstbestimmungsrecht der Eheleute in Bezug auf die Einkommenserzielung wenig hält. Der steuerliche Vorteil des Splittings ist keine Subvention. Es ist verfassungsrechtlich geboten und stellt sicher, dass unterschiedliche Paare mit gleichen Einkommen auch gleich besteuert werden.

Die geplante Wiedereinführung der Vermögensteuer setzt eine flächendeckende jährliche Bewertung der Vermögenswerte voraus. Die Abgrenzung zwischen Privat- und Betriebsvermögen ist in der Praxis schwierig und damit streitanfällig. Sofern betriebliche Vermögen steuerlich stärker herangezogen werden, droht eine Gefahr für Arbeitsplätze. Eine Vermögensteuer auf Immobilien wiederum treibt die Mieten. Leidtragende einer solchen Politik wären Arbeitnehmer und Mieter.

Auch bei der angestrebten Erhöhung des Aufkommens aus der Erbschaftsteuer wird übersehen, dass damit letztlich auch kleinere Vermögen belastet werden. Wie der Bundesfinanzhof entschieden hat, ist die derzeitige Freistellung des Betriebsvermögens verfassungswidrig. Ausnahmen von der Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer sind deshalb einzuschränken und Freibeträge sowie Steuersätze entsprechend zu reduzieren. Wenn Rot-Grün aus der Erbschaftsteuer höhere Einnahmen für den Landeshaushalt erzielen will, wird eine Beschränkung auf Großvermögen kaum möglich sein.

Auch von der Absicht, für den Fiskus höhere Einnahmen aus Kapitalerträgen zu erzielen, sind zahlreiche Sparer betroffen. Schließlich würde das eine Anhebung des Abgeltungsteuersatzes von derzeit 25 Prozent bedeuten. Ein von SPD und Grünen schon früher ins Spiel gebrachter Abgeltungsteuersatz von 30 bis 32 Prozent macht die Veranlagung der Kapitaleinkünfte aber wieder zur Regel, weil viele Sparer mit ihrem durchschnittlichen Steuersatz unter diesem Niveau liegen. Der Steuervereinfachung wird damit ein Bärendienst erwiesen und die verfassungsrechtliche Problematik der Nichtberücksichtigung von Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitalerträgen gewinnt an Bedeutung.

Zur Stärkung der Einnahmen bei den Kommunen sieht das rot-grüne Steuerkonzept eine Reform der Grundsteuer vor, deren Bemessungsgrundlage sich künftig nach aktuellen Verkehrswerten richten soll. Damit drohen drastisch höhere Mietnebenkosten, die Familien mit kleinen und mittleren Einkommen am härtesten belasten. Ungelöst bleibt für den Bund der Steuerzahler das praktische Problem, das gesamte Grundvermögen bundesweit innerhalb kürzester Zeit neu zu bewerten.

Auch die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer kommunalen Wirtschaftssteuer unter Einbeziehung von Freiberuflern und bei Verbreiterung der Bemessungsgrundlage um gewinnunabhängige Elemente ist verfehlt. Statt diesen abgedroschenen steuerpolitischen Plan weiter zu verfolgen, sollte sich Rot-Grün besser dafür einsetzen, dass die Gewerbesteuer abgeschafft und den Kommunen zur Kompensation der Einnahmenausfälle neben einer höheren Beteiligung an der Umsatzsteuer ein Hebesatzrecht auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer eingeräumt wird. Eine solche Reform hilft den Kommunen weiter, weil sie zu einer Verstetigung der Einnahmebasis beiträgt.

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