Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrüßt den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Einführung einer effektiven Mindeststeuer in der EU, warnt aber vor einem Mehr an Bürokratie und Doppelbelastungen für die betroffenen Unternehmen.
Mit dem Kommissionsvorschlag soll die auf OECD-Ebene ausgehandelte globale effektive Mindestbesteuerung in allen 27 Mitgliedstaaten der EU einheitlich umgesetzt werden. Die Eckpunkte sind:
„Es ist richtig, dieses komplexe Thema auf EU-Ebene einheitlich zu regeln“, erklärt BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab. „Das sorgt für Planungssicherheit und stärkt unseren Binnenmarkt.“ Zum Gelingen der Reform ist für Schwab aber essentiell, dass es dadurch nicht zu mehr Bürokratie und Doppelbelastungen für betroffene Unternehmen kommen dürfe. Schwab fordert daher: „Zumindest die Unternehmen, die von der Mindeststeuer betroffen sind, müssen im Gegenzug von anderen Regelungen, die das gleiche Ziel verfolgen, befreit werden.“ Außerdem fordert Schwab, dass der Gesetzgeber darüber hinaus prüfen solle, inwiefern andere Missbrauchsvermeidungsnormen noch notwendig seien. Auf EU-Ebene wären dies Teile der Anti-Steuervermeidungsrichtlinien ATAD 1 & 2, auf nationaler Ebene die Hinzurechnungsbesteuerung im Außensteuergesetz und die Zinsschranke.
„Zu begrüßen ist auch, dass eine Digitalabgabe als eigene EU-Steuer erst einmal vom Tisch ist. Neben der Mehrbelastung für Unternehmen und dem bürokratischen Aufwand hätte sie Streitpotenzial mit Nicht-EU-Ländern geborgen und unserer Außenwirtschaft damit keinen Gefallen getan. Ich hoffe, dass die französische Ratspräsidentschaft diesen Kurs jetzt konsequent weiterverfolgt“, kommentiert Schwab weiter.