Beginnend mit der Einkommensteuererklärung 2011 sind Personen, die Gewinneinkünfte erzielen, zur elektronischen Übermittlung verpflichtet.
Gewinneinkünfte sind Einkünfte
Hinweis:
Für beschränkt Steuerpflichtige ist die elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärung derzeit aus technischen Gründen noch nicht möglich.
Weitere Informationen im Bundesfinanzministerium...
Darüber hinaus besteht die gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung - unabhängig vom Vorliegen von Gewinneinkünften - auch für:
Hinweis:
Aus technischen Gründen ist zurzeit nur eine elektronische Übermittlung von Feststellungserklärungen mit maximal 10 Beteiligten möglich.
Weitere Informationen im Bundesfinanzministerium...
Arten der elektronischen Steuererklärung
Idealerweise werden Steuererklärungen authentifiziert, also vollkommen papierlos übermittelt. Das hierfür erforderliche Softwarezertifikat erhalten Sie kostenlos nach einer Registrierung im ElsterOnline-Portal.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Internet unter https://www.elsteronline.de.
Ebenfalls ist die elektronische Übermittlung der Steuerdaten und die zusätzliche Einreichung der ausgedruckten komprimierten Einkommensteuererklärung möglich.
Vorteile der elektronischen Steuererklärung
Die elektronische Steuererklärung bietet unter anderem diese Vorteile:
Geeignete Softwareprodukte
Einkommensteuererklärungen können elektronisch über Steuererklärungsprogramme kommerzieller Anbieter oder über die kostenlose Software ElsterFormular an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Härtefälle
In Härtefällen kann das Finanzamt die Abgabe von Erklärungen in herkömmlicher Form zulassen.
Gesetzliche Grundlagen
Die Gesetze "Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz, BGBl 2008 I S. 2850)" und "Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010, BGBl 2010 I S. 1768)" enthalten die Grundlagen für die verpflichtende Übermittlung der Jahressteuererklärungen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz.
zum Thema elektronische Steuererklärung erhalten Sie unter
Quelle: www.ofd.niedersachsen.de