Betrugs-E-Mails im Namen des BZSt
Bundeszentralamt für Steuern 16.2.2023
Warnung
Seit einiger Zeit versuchen Betrüger per E-Mail an Informationen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu gelangen.
Sie versenden E-Mails mit Titeln wie "Benachrichtigung der Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)" im Namen des BZSt Online Portals und behaupten, dass das Bundeszentralamt für Steuern einen Bescheid unter beigefügte Links an den Betroffenen erlassen hat. Sie fügen falsche Informationen wie Kennungsnummern bei, um diese glaubwürdig erscheinen zu lassen.
Das BZSt warnt ausdrücklich davor, auf diese Betrugs-E-Mail zu reagieren bzw. den Link in der E-Mail zu öffnen.
Betrugs-E-Mails erkennen
Betrugs-E-Mails erkennen Sie unter anderem an folgenden Kriterien:
- Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen werden vom BZSt nur per Brief zugestellt, niemals per E-Mail. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt haben.
- Zahlungen sind ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten.
- Die Fälschungen sind oftmals in schlechtem Deutsch mit Rechtschreibfehlern verfasst. Häufig werden Fachbegriffe falsch verwendet.
- Echte Bescheide tragen immer den Namen und die Telefonnummer der/des verantwortlichen Bearbeiterin / Bearbeiters.
- Das BZSt wird Sie niemals bitten für die Zahlung einer vermeintlichen Steuerschuld einem übersandten Link zu folgen und dort ein Formular auszufüllen.
Kontaktieren Sie das BZSt
Da das BZSt ein starkes Interesse daran hat, dass niemand durch solche betrügerischen Fälschungen geschädigt wird, bitten wir Sie bei dem geringsten Verdacht Kontakt mit dem BZSt aufzunehmen. Helfen Sie mit, solche Fälschungen aufzudecken und senden Sie verdächtige E-Mails und ggf. weitere Informationen mit Ihren Kontaktdaten an das BZSt. Sie erhalten eine Rückmeldung, wie Sie sich am besten verhalten sollen.
Telefon: +49 (0)228 406 - 0Fax: +49 (0)228 406 - 2661
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Postanschrift: Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn
Quelle: www.bzst.de