Die EU-Richtlinie 2012/6/EU ist in Kraft getreten und ermöglicht den Mitgliedstaaten, Kleinstbetriebe von der Veröffentlichung der Jahresabschlüsse zu befreien sowie Vereinfachungen bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse zu gestatten. Der DStV hat das BMJ zu einer schnellen und weitestmöglichen Umsetzung der Erleichterungen aufgefordert.
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www.dstv.de/interessenvertretung/europa/europa-aktuell/tb-nr.-42-12