Sächsisches Finanzgericht hat entschieden: "Schnitzelwirt" muss Steuern nachzahlen
Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen 4.5.2012 Medieninformation
Das Sächsische Finanzgericht hat gestern nach mündlicher Verhandlung die  Klage der Inhaberin der sog. Schnitzelstube gegen das Finanzamt Plauen  abgewiesen. Das Finanzamt hat damit den Rechtsstreit vollumfänglich gewonnen. 
 
 Die Wirtsleute hatten immer wieder gegenüber den Medien den Eindruck erwecken  wollen, Opfer von Willkür geworden zu sein. Die Entscheidung des Finanzgerichtes  zeigt indes, dass das Finanzamt auch im Fall der sog. Schnitzelwirte lediglich  seiner Aufgabe nachgekommen ist, wie bei jedem anderen Unternehmen zu prüfen, ob  die Umsätze korrekt versteuert wurden. "Vom Tisch ist damit endlich auch der  unberechtigte Vorwurf, die Finanzverwaltung bestimme die Schnitzelgröße der  Gastwirte", zeigte sich Thomas Popp, Präsident des Landesamtes für Steuern und  Finanzen, erfreut. "Unsere Finanzbeamten erfüllen lediglich ihren gesetzlichen  Auftrag. Sie tun dies mit Augenmaß und wenden dabei rechtsstaatlich anerkannte  Methoden an. Uns ist an einem partnerschaftlichen Umgang mit den Bürgern und  Unternehmen gelegen", betonte Popp. 
 
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