Änderung bei Hinzurechnung in Arbeit
Deutscher Bundestag, Kurzmeldung vom 13.2.2020 (hib 185/2020)
Die Bundesregierung sieht bei der Hinzurechnungsbesteuerung grundsätzlich Änderungsbedarf. In der Antwort (19/16792 [pdf]) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16433 [pdf]) verweist sie auf einen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen. Der Meinungsbildungsprozess in der Bundesregierung darüber sei aber noch nicht abgeschlossen. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage hatte die FDP-Fraktion darauf hingewiesen, dass die Hinzurechnungsbesteuerung bei Unternehmen mit Beteiligung an Auslandsgesellschaften zu höheren Steuerbelastungen als bei Unternehmen ohne Auslandsbeteiligungen führen würde.