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DBA Dänemark, Änderungsprotokoll

Protokoll vom 1. Oktober 2020 zur Änderung des Abkommens vom 22. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und Vermögen sowie bei Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur Beistandsleistung in Steuersachen (Deutsch-dänisches Steuerabkommen)

Änderungsprotokoll vom 1. Oktober 2020:

Inkrafttreten: noch nicht in Kraft getreten
Bemerkung: Das am 1. Oktober 2020 in Kopenhagen unterzeichnete Änderungsprotokoll bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation, d.h. nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark sind die Ratifikationsurkunden auszutauschen. Es wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist.
Das Änderungsprotokoll zum DBA-Dänemark setzt den abkommensrechtlichen Mindeststandard des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu Dänemark um und nimmt weitere Anpassungen des DBA-Dänemark an den derzeitigen internationalen Standard vor (u. a. Informationsaustausch, Authourised OECD Approach).  
Auf den Internetseiten des BMF

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