Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV), der Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV) und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV)

Bundesministerium der Finanzen 5.10.2023

Nach den beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union müssen umfassende Informationen zur Gewährung von staatlichen Beihilfen auf einer Beihilfe-Website veröffentlicht werden, sofern die unionsrechtlich vorgegebene Meldeschwelle je Einzelbeihilfe überschritten wurde. Im nationalen Recht wurde zur Sicherstellung der Einhaltung der beihilferechtlichen Transparenzvorgaben im Bereich der Energie- und Stromsteuer die Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung erlassen.

Mit der Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung, der Energiesteuer-Durchführungsverordnung und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung werden unionsrechtliche Vorgaben nachvollzogen. Daneben werden in der Energiesteuer-Durchführungsverordnung und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung redaktionelle Korrekturen vorgenommen.

Referentenentwurf

Quelle: bundesfinanzministerium.de

  • Bedienkomfort
  • Handbuecher
  • Google für Steuerprofis
  • Kanzleialltag
  • SIS & Agenda
  • So übersichtlich kann eine Datenbank sein.

    » MEHR

  • Jetzt das Geld für teuere Handbücher sparen!

    In der SIS-Datenbank sind sie bereits drin!

    » MEHR

  • Kennen Sie das "Google" für Steuerprofis?

    » MEHR

  • Alles, was den Kanzleialltag leichter macht.

    » MEHR

  • Zusatz-Vorteile mit Agenda-Software

    » MEHR