Mit dem Schreiben vom 17. Mai 2024 haben Fachverlage, Softwareanbieter und Verbände die Dateien des Entwurfs für die Mindeststeuererklärung erhalten. Der Vordruckentwurf ist noch nicht mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmt. Näheres kann dem Schreiben und den Anlagen dazu entnommen werden.
Quelle: bundesfinanzministerium.de