Skip to main content
  • SIS-Datenbank Steuerrecht

    Kann Ihre Steuerrechts-Datenbank,
    was unsere SIS-Datenbank kann?

    • » Online und/oder Offline mit monatlicher Update-DVD
    • » Über 130.000 Urteile und Erlasse, durchgehend mit Leitsätzen
    • » Vollelektronische Handbücher ESt/LSt, KSt, GewSt, USt, AO

    » Einen Monat kostenlos testen

GDV: Überarbeitung von IFRS 4 ist ein Schritt in die richtige Richtung, muss aber weiter nachgebessert werden

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. 20.6.2013, Pressemitteilung

Der heute vom International Accounting Standards Board (IASB) vorgelegte revidierte Standardentwurf für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen (IFRS 4 Phase II) stellt aus Sicht des GDV zwar einen Fortschritt gegenüber dem Entwurf von 2010 dar: „Wir begrüßen, dass der intensive Meinungsaustausch zwischen Versicherungswirtschaft und IASB zu einer Verbesserung der vorgeschlagenen Bilanzierungsregeln geführt hat,“ urteilt Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung. „Der neue Entwurf muss aber noch besser an unser langfristiges Geschäftsmodell angepasst werden, damit er von den Versicherern akzeptiert werden kann. Er bildet eine Basis für weitere Gespräche.“

Die Vorschläge von 2010 hatte der GDV noch als unbrauchbar beurteilt, weil sie am Versicherungsgeschäft weitestgehend vorbeigingen. Nach erster Durchsicht sieht der neue Entwurf Verbesserungen vor, gibt aber auch weiterhin Anlass für Kritik:

  • Ausweis von Zinsänderungen
    Nach den Vorstellungen des IASB erfolgt die Bilanzierung von Versicherungsverträgen, indem die damit verbundenen Zahlungsströme, zum Beispiel die erwarteten Schadenzahlungen, zu den jeweils aktuellen Marktzinsen abgezinst werden. Steigt der Zinssatz bis zum nächsten Bilanzstichtag, sinkt der Barwert einer Schadenrückstellung, obwohl die erwarteten Schadenzahlungen unverändert bleiben – und umgekehrt.
    Nach dem ursprünglichen Konzept des IASB hätten solche vermeintlichen „Gewinne“ und „Verluste“ in der Erfolgsrechnung ausgewiesen werden müssen. „Es liegt auf der Hand, dass eine derart kurzfristige Betrachtung für unser langfristig ausgerichtetes Geschäftsmodell nicht sinnvoll sein kann. Sie hätte die Aussagekraft der Gewinn- und Verlustrechnung stark verzerrt“, stellt von Fürstenwerth fest.
    Zentrales Anliegen der deutschen Versicherer war es deshalb, die Zinssatzänderungen nur in der Bilanz als Erhöhung oder Verminderung im Eigenkapital auszuweisen. Das hat das IASB nun aufgegriffen. Sehr kritisch zu beurteilen ist jedoch, dass diese Lösung verpflichtend anzuwenden ist, was nicht jedem Produkt und jeder Gegebenheit gerecht wird. Hier wäre ein Wahlrecht sachgerechter.
    Der GDV fordert außerdem, dass Zinssatzänderungen auch bei den Kapitalanlagen erfolgsneutral abgebildet werden. Aktiv- und Passivseite sollten bei Zinsänderungen gleichmäßig atmen können, ohne unnötige Volatilitäten in der Gewinn- und Verlustrechnung auszulösen. „Das Geschäftsmodell der Versicherer beruht auf einem funktionierenden Zusammenspiel zwischen Kapitalanlagen und Versicherungstechnik. Die aktuellen Vorschläge spiegeln das immer noch nicht ausreichend wider“, konstatiert von Fürstenwerth.
  • Behandlung von überschussberechtigten Lebensversicherungen
    Das IASB hat zwar aufgegriffen, dass bei überschussberechtigten Lebensversicherungsverträgen die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen von den zur Bedeckung gehaltenen Kapitalanlagen abhängt.
    Leider verkennt das IASB dabei, dass die in die Verträge eingebetteten Garantien Teil dieser Verträge sind und nicht wie separate Bestandteile bilanziert werden dürfen. Eine ganzheitliche Behandlung eines Versicherungsvertrags ist zwingend erforderlich. Ohne weitere Nachbesserung ist der Vorschlag für diese Produktkategorie daher nicht praktikabel.
  • Behandlung von Bestands- und Neugeschäft
    Das IASB hat auch die ursprünglichen Vorschläge zu den Übergangsregelungen revidiert. Der Entwurf aus dem Jahr 2010 sah noch vor, dass Lebensversicherer die aus ihrem Vertragsbestand resultierenden Gewinne nach Umsetzung des Versicherungsstandards nicht mehr als solche hätten zeigen können.
    „Seit Jahrzehnten erfolgreiche Versicherer wie Start-ups aussehen zu lassen, wäre keine akzeptable Lösung gewesen“, stellt von Fürstenwerth klar. „Es ist sehr positiv, dass nun Bestands- und Neugeschäft nach einheitlichen Regeln behandelt werden soll.“
Arbeiten an IFRS 4 nach Konsultationsende zügig fortsetzen

Die Konsultation der Vorschläge läuft bis zum 25. Oktober 2013. Der GDV fordert, dass die Arbeiten an IFRS 4 danach zügig fortgesetzt werden: „Wir dürfen nicht auf halbem Weg stehenbleiben. Der Standard wird weitreichende Auswirkungen auf unser Geschäft haben – beispielsweise auf die Kapitalanlagepolitik. Eine falsche Antwort auf die Frage der Behandlung kurzfristiger Wertänderungen könnte langfristige Investments für uns im Extremfall unattraktiv machen.

Daneben spielt die Frage, wie überschussberechtigtes Geschäft und Garantien künftig bilanziell abgebildet werden, für die Produktgestaltung der Lebensversicherer eine ähnlich zentrale Rolle wie Solvency II“, sagt von Fürstenwerth.

IFRS 4 in Kurzform

Ein einheitlicher internationaler Rechnungslegungsstandard für Versicherungsverträge (IFRS 4) ist bereits seit 1997 im Gespräch. Bislang müssen Versicherungsunternehmen hierfür eine Zwischenlösung nutzen. Ein einheitlicher Standard wäre in erster Linie für Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen in der Europäischen Union verpflichtend. Langfristig könnte er sich aber auf die gesamte europäische und nationale Bilanzierung der Versicherer auswirken.
  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

  • „Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“

    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

  • „Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“

    Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg

  • „Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“

    Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt

  • „Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“

    Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim

  • „Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“

    Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München

  • "Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."

    Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen

  • "Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."

    Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See

  • "Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."

    Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen

  • "Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."

    Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm

  • "Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"

    Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt

  • "Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."

    G. Grisebach, Steuerberaterin

  • "Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"

    Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein

  • "Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."

    Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld

  • "Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."

    Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart

  • "Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."

    Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera

  • Konditionen
  • Online-Datenbank schon ab 32,00 € inkl. USt

    » MEHR

  • Notiz-Funktion
  • Wow!
    Notiz-Funktion in der SIS-Datenbank!

    » MEHR

  • Bedienkomfort
  • Handbuecher
  • Google für Steuerprofis
  • Kanzleialltag
  • SIS & Agenda
  • So übersichtlich kann eine Datenbank sein.

    » MEHR

  • Jetzt das Geld für teuere Handbücher sparen!

    In der SIS-Datenbank sind sie bereits drin!

    » MEHR

  • Kennen Sie das "Google" für Steuerprofis?

    » MEHR

  • Alles, was den Kanzleialltag leichter macht.

    » MEHR

  • Zusatz-Vorteile mit Agenda-Software

    » MEHR