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Österreich: Finanzministerium richtet Auskunftsstelle für deutsche Pensionsbezieher ein und erzielt Verhandlungserfolge mit Deutschland

Österreichisches Bundesministerium für Finanzen, Pressemitteilung

Finanzministerin Fekter: „Wir haben ein umfangreiches Servicepaket geschnürt und eine Auskunftsstelle eingerichtet, welche die betroffenen Bürgerinnen und Bürger informiert, serviciert und helfend zur Seite steht. Außerdem konnten wir erste Erfolge in Verhandlungen mit unseren deutschen Partnern erzielen.“

Seit vergangenem Jahr erhalten Personen, die in Österreich ansässig sind und die aus Deutschland Renten beziehen, auf Grund einer gesetzlichen Neuregelung für die Jahre ab 2005 Steuervorschreibungen des deutschen Finanzamtes Neubrandenburg. „Im Jahr 2004 gab es in Deutschland eine Gesetzesänderung. Alle, die eine deutsche Pension beziehen, sind ab 2005 dazu verpflichtet, diese in Deutschland zu versteuern. Daher werden wir die betroffenen Personen, die vom Finanzamt Neubrandenburg zu Steuerzahlungen aufgefordert wurden, nun durch eine eigens dafür eingerichtete Auskunftsstelle im Finanzministerium und in den Finanzämtern vor Ort bestmöglich informieren und unterstützen“, erklärte Finanzministerin Dr. Maria Fekter.

Aber das ist nur eine von mehreren Maßnahmen. „Ich habe bereits letzten Dezember mit Finanzminister Wolfgang Schäuble Kontakt aufgenommen, um gemeinsam eine nachhaltige Lösung für die Betroffenen zu finden. Wir haben vereinbart, dass eine Expertengruppe Verhandlungen aufnimmt, um rasch Ergebnisse zu erzielen. Ich freue mich sehr, dass wir bereits erste Erfolge erreichen konnten“, so Fekter.

Nachsicht für Kleinstpensionisten

Bis jetzt erhielten auch Kleinstpensionisten Steuernachforderungen. Die Möglichkeiten zur Nachsicht für Kleinstpensionisten werden vom deutschen Fiskus in Zukunft voll ausgeschöpft. Steuernachzahlungen unter 10 Euro werden ab sofort nicht mehr festgesetzt bzw. können im Falle der Festsetzung auf Antrag nachgesehen werden (sofern der Bescheid noch nicht rechtskräftig ist und die Schuld bereits beglichen wurde), was eine große Entlastung für Bezieher kleiner Pensionen darstellt.

14-monatige Wiedereinsetzungsfrist für Bescheide

Für jene Pensionsbezieher, deren Steuerbescheid aus Deutschland bereits rechtskräftig ist, wurde eine Wiedereinsetzungsfrist in der Dauer von 14 Monaten erreicht. Die Betroffenen haben dadurch wichtige Zeit für fachliche Beratung oder mögliche Berufungen gewonnen. Auch ihnen steht das neue Serviceangebot des Finanzministeriums in vollem Umfang zur Verfügung.

Verhandlungen werden fortgeführt

„Ich freue mich sehr, dass wir im Bereich Nachsicht und Wiedereinsetzungsfrist bereits Verbesserungen für die Betroffenen erreichen konnten. Wir werden die Verhandlungen fortführen, um weitere Entlastungen für unsere deutschen Pensionsbezieher zu erreichen. Ich denke hier vor allem an eine Ausdehnung der Nachsichtbeträge bzw. die Möglichkeit von Ratenzahlungen. Da es sich um deutsches Recht handelt, sind wir aber auf die Kooperationsbereitschaft in Deutschland angewiesen“, so Dr. Maria Fekter. Neben den Erleichterungen selbst, setzt das Finanzministerium auf umfassende Information der Betroffenen. „Mit der eigens eingerichteten Auskunftsstelle, spezieller Schulung der Mitarbeiter in den regionalen Finanzämtern und umfassendem Informationsangebot wollen wir die Betroffenen in dieser komplexen Materie unterstützen“, betonte Finanzministerin Fekter. „Nutzen Sie das neue Angebot und informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten wie die unbeschränkte Steuerpflicht oder das Ehegattensplitting“, schloss Fekter.

Auf den Webseiten des österreichen Finanzministeriums: Häufig gestellte Fragen zu deutschen Pensionen

Kontakte Österreich - Wohnsitzfinanzamt

Erste Anlaufstelle zur persönlichen und telefonischen Information und Hilfe ist das jeweils zuständige Wohnsitzfinanzamt

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