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Koalitionsverhandlungen verschärfen die Lage für Steuersünder

Benefitax GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 28.10.2013, Pressmitteilung

Nordrhein-Westfalens Finanzverwaltung feiert jeden Rekord bei den Schwarzgeld-Selbstanzeigen. 601 waren es im September, über 10.000 seit Februar 2010. Banken in der Schweiz setzen ihren Kunden die Pistole auf die Brust und der Bundesrat begrüßt die Pläne für einen EU-weiten Austausch in Steuerangelegenheiten. „Wer Schwarzgeld in der Schweiz angelegt hat und noch immer hofft, nicht entdeckt zu werden, ist ein unverbesserlicher Optimist“, stellt Oliver Biernat fest. Der Steuerberater der in Frankfurt ansässigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Benefitax, der sich in jüngster Zeit mehrfach mit dem Thema Selbstanzeige beschäftigt hat, warnt: „Da wird in so vielen Nestern herumgestochert, dass die Chance, ungestraft davonzukommen, gleich Null ist.“

Fakt ist: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat. Bis zu fünf Jahre Haft, bei schweren Fällen bis zu zehn Jahre drohen den Tätern. Geldstrafen können hinzukommen. Auf jeden Fall aber müssen die vorenthaltenen Steuern samt 6% Zinsen p.a. nachbezahlt werden. Verjährung tritt bei Steuerhinterziehung erst nach zehn Jahren ein, nur bei leichtfertiger Steuerverkürzung liegt die Frist bei fünf Jahren. „Wie auch immer die Koalitionsverhandlungen ausgehen, das letzte legale Schlupfloch, die strafbefreiende Selbstanzeige, wird auf dem Verhandlungstisch liegen. Wer zu lange wartet, sich zu outen, könnte ins offene Messer laufen“, stellt Biernat klar. „Ein Abkommen mit der Schweiz, wie es von der Union geplant war, wird es angesichts der politischen Kräfteverhältnisse vermutlich nicht mehr geben.“

Zwar wird der Verkauf sogenannter Steuer-CDs immer weniger attraktiv. Denn den hohen Erlösen steht mittlerweile auch ein hohes Risiko gegenüber. „Gerade erst hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona einen geständigen Bankdaten-Dieb zu einer nur teils zur Bewährung ausgesetzten dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt“, berichtet Biernat, der die Praxisgruppe Internationales Steuerrecht des weltweiten Beratungsverbundes GGI (Geneva Group International) leitet. Doch sind die Banken in der Schweiz so unter Druck geraten, dass sie ihren lange Zeit gepflegten Kunden gegenüber ganz neue Töne anschlagen. Beispiel UBS: Die Großbank hat ihre deutschen Kunden aufgefordert, eine Selbstanzeige in Deutschland nachzuweisen oder binnen 16 Monaten alle Gelder von ihren Konten abzuziehen. „Das wiederum löst Transaktionen aus, die auffallen können“, weiß Biernat.

Jedes Risiko dieser Art ist kontraproduktiv. Denn die strafbefreiende Selbstanzeige greift nur, wenn die Tat noch nicht von den Behörden entdeckt ist. Biernat: „Wurde bereits eine Betriebsprüfung angeordnet oder ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, ist die Chance vertan.“ Diese besteht darin, dass der Steuerpflichtige alle bisher nicht ordnungsgemäß besteuerten Anlagen im Rahmen der Selbstanzeige vollständig offenlegt und sie zeitnah inklusive aller Zinsen und Zuschläge nachversteuert. „Wenn dem Steuerpflichtigen das gelingt, bleibt er straffrei“, stellt Biernat fest. Der Weg dahin ist jedoch mit etlichen Formalien gepflastert, die sich ohne gründliche Vorbereitung leicht als Stolperfalle erweisen können.

„Letztlich geht es allerdings darum, die letzte verbliebene Chance auf Straffreiheit zu nutzen“, attestiert der Steuerexperte, „alles, was passiert, wenn sich die Steuerfahndung von sich aus meldet, ist schlimmer.“ Aus der Beratung betroffener Mandanten weiß Biernat, wie schwer der Schritt zur Selbstanzeige fällt. Er weiß aber auch, dass die Mandanten bei absoluter Offenheit und richtiger Vorgehensweise irgendwann wieder ruhig schlafen können, weil sich eines ihrer größten Probleme erledigt hat.

Infos: www.benefitax.com

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