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NRW: Landesregierung lehnt geplante Steuer auf Mobilfunkantennen ab

Kommunalminister Jäger: Voraussetzungen für eine kommunale Aufwandsteuer sind nicht erfüllt

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen 19.11.2013, Pressemitteilung

Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:

Die Stadt Remscheid ist bei der Suche nach neuen Steuereinahmen erfolglos geblieben. Das Kommunalministerium hat in Abstimmung mit dem Finanzministerium die von der Stadt geplante Steuer für Mobilfunkantennen abgelehnt. Das teilte NRW-Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf mit. „Für Kommunen sind Steuern eine wichtige Einnahmequelle und zugleich ein Bestandteil ihrer Selbstverwaltung. Aber bei einer örtlichen Aufwandsteuer müssen die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Das war bei der Mobilfunkantennensteuer nicht der Fall“, betonte Jäger.

Der Rat der Stadt Remscheid hatte im Februar dieses Jahres eine Steuer auf Mobilfunkantennen beschlossen. Diese wird in NRW bislang nicht erhoben. Bevor eine solche Steuer eingeführt werden darf, müssen Innen- und Finanzministerium den rechtlichen Rahmen prüfen. Die Ministerien hatten gegenüber der Stadt Bedenken geäußert. Diese konnte die Stadt nicht entkräften. Deswegen wurde die Steuer nun abgelehnt.

Im Fall der Mobilfunkantennensteuer blieben einige Punkte ungeklärt. So muss unter anderem sichergestellt werden, dass die Steuer nur mit Wirkung auf das Stadtgebiet von Remscheid erhoben wird. Dies ist aber praktisch nicht möglich. Ein weiterer Kritikpunkt war, dass der Steuer ein besonderer Aufwand beim Nutzen des Mobiltelefons gegenüber stehen muss. Ob mobiles Telefonieren aber einen besonderen Aufwand darstellt, erscheint fraglich, weil das Handy inzwischen ein Alltagsgegenstand geworden ist. Darüber hinaus darf die Nutzung eines Handys nicht beruflich veranlasst sein. Hier konnte die Stadt Remscheid nicht darlegen wie sie beruflich veranlasste Mobilfunkgespräche von privat veranlassten unterscheiden wollte. „Jede Kommune muss sich Gedanken machen, wie sie ihre Finanzen konsolidieren kann. Dies muss sich aber im rechtlich zulässigen Rahmen bewegen. Der Erfindungsreichtum darf dabei nicht übertrieben werden“, sagte Jäger.

Bei neuen Steuern prüfen die Ministerien nicht nur die Rechtmäßigkeit. In NRW wird zudem darauf geachtet, dass die zu erwartenden Einnahmen den Verwaltungsaufwand für die Steuererhebung übersteigen. Außerdem soll sich die Finanzlage einer Stadt durch die neue Steuer nicht nur unwesentlich verbessern. Deswegen haben das Kommunal- und das Finanzministerium im Jahr 2011 auch die vom Rat der Stadt Essen beschlossene Solariensteuer nicht genehmigt.

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