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FinMin Saarland: Finanzministerkonferenz beschließt deutliche Verschärfung der Selbstanzeige

„Saarländische Beharrlichkeit hat sich für den ehrlichen Steuerzahler ausgezahlt“

Saarland - Ministerium für Finanzen und Europa, 9.5.2014, Pressemitteilung

Finanzminister Stephan Toscani: „Der heutige Beschluss ist eine Entscheidung im Interesse aller ehrlichen Steuerzahler. Ich habe mich von Anfang an für eine deutliche Verschärfung der Selbstanzeige eingesetzt.

Unsere saarländische Initiative und Beharrlichkeit haben sich gelohnt. Steuerbetrug ist nicht länger ein lohnendes Geschäftsmodell. Wer z.B. im Bereich von Kapitalerträgen 25.000 EUR Steuern hinterzieht, hat 100.000 EUR Zinsen nicht angegeben und somit – bei einem Zinssatz von 2 Prozent – fünf Millionen vor dem Fiskus versteckt. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und muss konsequent bekämpft werden. Denn die hinterzogenen Steuern fehlen dem Land für die Ausstattung von Hochschulen, Schulen und Kindergärten, die Innere Sicherheit und Investitionen in Wirtschaft und Arbeitsmarkt.“

So sehen die Verschärfungen aus:

  1. Der Strafzuschlag wird künftig bereits ab einem Hinterziehungsvolumen von 25.000 Euro fällig.
  2. Der Strafzuschlag wird wie folgt gestaffelt: von 25.000 Euro bis 100.000 Euro beträgt er 10 Prozent des hinterzogenen Betrages, über 100.000 Euro bis 1.000.000 Euro beträgt er 15 Prozent, über 1.000.000 Euro beträgt er 20 Prozent.
  3. Die Berichtigungspflicht des Steuerhinterziehers und die strafrechtliche Verjährungsfrist werden auf zehn Jahre verlängert. Das heißt, er muss künftig rückwirkend für zehn Jahre alle hinterzogenen Steuern umfassend nacherklären, um strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden zu können.
  4. Die Selbstanzeige wird künftig nur dann wirksam, wenn der Steuerhinterzieher den hinterzogenen Betrag einschließlich Hinterziehungszinsen von 6 Prozent zusätzlich pro Jahr für den gesamten Zehnjahreszeitraum umgehend nachentrichtet.

Im Mai 2013 hatte die Finanzminister-Konferenz mit auf Initiative des Saarlandes eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe beauftragt, die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung zu prüfen. Seither haben die Staatssekretäre der Länder und die Fachgremien getagt, zuletzt brachten die Finanzminister am 30.04.2014 die Beratungen zum Abschluss. Deren Ergebnisse bilden die Grundlage der heutigen Beschlüsse.

Allein in diesem Jahr haben sich im Saarland bisher 239 Steuerpflichtige selbst beim Finanzamt angezeigt und hinterzogene Steuern von insgesamt 9,4 Mio. Euro nacherklärt. 2013 gab es insgesamt 299 Selbstanzeigen mit einem Hinterziehungsvolumen von 20,4 Mio. EUR.

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