Finanzminister Stephan Toscani: „Der heutige Beschluss ist eine Entscheidung im Interesse aller ehrlichen Steuerzahler. Ich habe mich von Anfang an für eine deutliche Verschärfung der Selbstanzeige eingesetzt.
Unsere saarländische Initiative und Beharrlichkeit haben sich gelohnt. Steuerbetrug ist nicht länger ein lohnendes Geschäftsmodell. Wer z.B. im Bereich von Kapitalerträgen 25.000 EUR Steuern hinterzieht, hat 100.000 EUR Zinsen nicht angegeben und somit – bei einem Zinssatz von 2 Prozent – fünf Millionen vor dem Fiskus versteckt. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und muss konsequent bekämpft werden. Denn die hinterzogenen Steuern fehlen dem Land für die Ausstattung von Hochschulen, Schulen und Kindergärten, die Innere Sicherheit und Investitionen in Wirtschaft und Arbeitsmarkt.“
So sehen die Verschärfungen aus:
Im Mai 2013 hatte die Finanzminister-Konferenz mit auf Initiative des Saarlandes eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe beauftragt, die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung zu prüfen. Seither haben die Staatssekretäre der Länder und die Fachgremien getagt, zuletzt brachten die Finanzminister am 30.04.2014 die Beratungen zum Abschluss. Deren Ergebnisse bilden die Grundlage der heutigen Beschlüsse.
Allein in diesem Jahr haben sich im Saarland bisher 239 Steuerpflichtige selbst beim Finanzamt angezeigt und hinterzogene Steuern von insgesamt 9,4 Mio. Euro nacherklärt. 2013 gab es insgesamt 299 Selbstanzeigen mit einem Hinterziehungsvolumen von 20,4 Mio. EUR.