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Bundestag: Änderung von drei Steuerabkommen zugestimmt

Deutscher Bundestag, Kurzmeldung hib 435/2023 vom 14.6.2023

Der Finanzausschuss hat am Mittwoch der Änderung von drei Doppelbesteuerungsabkommen mit Litauen, Bulgarien und Lettland zugestimmt. In der vom Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleiteten Sitzung stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ebenso für die drei von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwürfe wie die Fraktionen CDU/CSU und AfD. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Es handelt sich um den Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 30. September 2022 zur Änderung des Abkommens vom 22. Juli 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Litauen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (20/6817), den Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 21. Juli 2022 zur Änderung des Abkommens vom 25. Januar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (20/6818) und den Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 29. September 2022 zur Änderung des Abkommens vom 21. Februar 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Lettland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (20/6819).

Ziel der Änderungen ist es laut Bundesregierung, das gemeinsamen Projekt der OECD und der G20 zur Gewinnverkürzung und der Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting - BEPS) in die zwischen den beigetretenen Staaten bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zu implementieren. Die Umsetzung der BEPS-Empfehlungen sei ein wesentlicher Baustein zur Schließung von Steuerschlupflöchern und für eine faire globale Besteuerung.

In der Aussprache des Ausschusses begrüßte die SPD-Fraktion die Aktualisierung der Abkommen. Besonders wichtig sei die Angleichung an den BEPS-Mindeststandard.

Die CDU/CSU-Fraktion stimmte ebenfalls zu. Ein Vertreter der Fraktion begrüßte, dass es nach monatelangem Stillstand von der Bundesregierung endlich wieder Gesetzesvorlagen gebe. Die Angleichung an den BEPS-Mindeststandard sei zu begrüßen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen signalisierte Zustimmung, verwies aber auch darauf, dass es besonders im globalen Süden Unzufriedenheit mit dem von der OECD dominierten Steuersystem gebe. Bei Doppelbesteuerungsabkommen mit dem globalen Süden sollte auf den Bedarf dieser Länder eingegangen werden, zum Beispiel bei den Quellensteuern.

Die FDP-Fraktion erklärte, sie trete für mehr Steuergerechtigkeit ein. Daher könne sie mit gutem Gewissen den drei Doppelbesteuerungsabkommen zustimmen.

Die AfD-Fraktion wies auf die niedrigen Steuern für Bürger und Unternehmen in osteuropäischen Ländern hin, was zur Abwanderung von Produktionskapazitäten aus Deutschland führe. Daher seien die Abkommen zu begrüßen.

Die Fraktion Die Linke erkannte zwar Verbesserungen gegenüber den bisherigen Abkommen. Diese seien jedoch nicht ausreichend. Man hätte sich andere Regelungen bei der Quellensteuer gewünscht.

Quelle: bundestag.de

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