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Hauptzollämter ab Mai 2014 für Kraftfahrzeugsteuer in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuständig

Bayerisches Landesamt für Steuern (BayLfSt) 22.4.2014, Pressemitteilung

Bayerische Finanzämter übergeben ab 28. April 2014 die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer an die Hauptzollämter. Steuerbescheide, Steuernummern, erteilte Einzugsermächtigungen sowie gewährte Steuervergünstigungen bleiben gültig.

Ab dem 28. April 2014 übernehmen die Hauptzollämter die Zuständigkeit für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer von den bayerischen Finanzämtern. Die Hauptzollämter sind damit der neue Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger für die Kraftfahrzeugsteuer. Nach der Übernahme durch die Hauptzollämter haben die Finanzämter keinen Zugriff mehr auf Unterlagen und Daten der Kraftfahrzeugsteuer und können daher keine Auskünfte mehr erteilen.

"Die bisher durch die bayerischen Finanzämter erteilten Steuerbescheide, Steuernummern, gewährten Steuervergünstigungen und erteilten Einzugsermächtigungen bleiben weiterhin gültig. Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich durch den Übergang der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund insoweit nichts", so Dr. Roland Jüptner, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Steuern.

Einzelheiten zu dem jeweils zuständigen Hauptzollamt und Ansprechpartnern sind dem Internetangebot der Zollverwaltung unter www.zoll.de zu entnehmen. Diese Informationen liegen für die Bürgerinnen und Bürger auch als Faltblatt bei den Finanzämtern und Zolldienststellen bereit. Die Zuständigkeit für An-, Um- und Abmeldungen sowie Halterwechsel von Fahrzeugen liegt auch in Zukunft unverändert bei den Zulassungsstellen.

Im Zuge der Föderalismusreform wurde die Kraftfahrzeugsteuer mit dem 1. Juli 2009 eine Bundessteuer. Übergangsweise führten die Landesfinanzbehörden im Wege der Organleihe die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer fort.

Hauptzollämter ab 2. Mai 2014 für Kraftfahrzeugsteuer in Sachsen zuständig

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen 10.4.2014, Pressemitteilung

Die Finanzämter des Freistaates Sachsen werden am 2. Mai 2014 die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer an die Hauptzollämter übergeben. Dies teilte Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland heute in Dresden mit. Die Hauptzollämter bearbeiten von da an sämtliche Anliegen im Bereich der Kraftfahrzeugsteuer und sind damit der Ansprechpartner für alle Fahrzeughalterinnen und -halter. Der Finanzminister bittet, sich ab dem 2. Mai 2014 mit Fragen oder Schriftverkehr zur Kraftfahrzeugsteuer nicht mehr an die Finanzämter zu wenden. „Die Finanzämter haben zukünftig nicht mehr die Möglichkeit, Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer zu beantworten, da sämtliche Daten und Unterlagen an den Zoll übergeben werden“. so Prof. Dr. Georg Unland.

Aufgrund der Umstellungsarbeiten zur Datenübergabe an den Zoll können die Finanzämter bereits ab 29. April 2014 nur noch eingeschränkt Auskünfte erteilen. In der Übergangsphase an den Zoll muss darüber hinaus mit längeren Bearbeitungszeiten bei der Erteilung von Kraftfahrzeugsteuerbescheiden und der Bearbeitung von Anträgen (z. B. auf Steuerbefreiungen) gerechnet werden.

Ab dem 2. Mai übernehmen die Hauptzollämter Dresden und Frankfurt/Oder sowie deren regionale Kontaktstellen die Verwaltung der sächsischen Kraftfahrzeugsteuerfälle. Eine Liste der örtlichen Zuständigkeiten kann auf der Internetseite des Zolls (www.zoll.de) abgerufen werden. Zudem bietet der Zoll Auskünfte zur Kraftfahrzeugsteuer unter der zentralen Telefonnummer 0351/44834-550 bzw. unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. an.

Durch die Finanzämter erteilte Steuerbescheide, Steuernummern und Steuervergünstigungen bleiben weiterhin gültig. Wurde dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Mandat erteilt, so gelten diese auch für künftig fällig werdende Kraftfahrzeugsteuerbeträge. Die Fahrzeughalter brauchen aufgrund des Zuständigkeitswechsels nichts zu unternehmen. Der Einzug der Kraftfahrzeugsteuer erfolgt ab Mai 2014 nicht mehr durch das Finanzamt, sondern durch die Bundeskasse. Für die in der Umstellungsphase fälligen Kraftfahrzeugsteuerbeträge wird der Lastschrifteinzug voraussichtlich um mehrere Wochen verzögert erfolgen. Die Verzögerung ist auf technische Umstellungsarbeiten zurückzuführen und wird nach Abschluss der Aufgabenübernahme durch die Hauptzollämter nicht mehr auftreten.

Für Anmeldungen, Ummeldungen, Halterwechsel oder Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen bleiben wie bisher die örtlichen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörden zuständig.

Hintergrund:
Durch eine von Bundestag und Bundesrat beschlossene Grundgesetzänderung wurde die Kraftfahrzeugsteuer ab 1. Juli 2009 zu einer Bundessteuer. Neben der Ertragshoheit ging auch die Verwaltungskompetenz auf den Bund über. Das zuständige Bundesministerium der Finanzen bediente sich bei der Verwaltung jedoch für einen mehrjährigen Übergangszeitraum der sächsischen Finanzämter. Zum 30. Juni 2014 endet diese sogenannte Organleihe. Aufgrund des umfangreichen Bestandes von mehr als 58 Millionen Fahrzeugen kann der Zoll die Verwaltung bundesweit nicht zu einem einheitlichen Stichtag übernehmen. Die Übernahme erfolgt vielmehr länderweise bereits seit Februar 2014. Sachsen gibt nun seine Kraftfahrzeugsteuerfälle als eines der letzten Länder an den Bund ab.

Kraftfahrzeugsteuer wird nicht mehr im Finanzamt bearbeitet
Ab Mai sind die Hauptzollämter Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt 15. April 2014, Pressemitteilung Nr.: 019/2014

Die Kraftfahrzeugsteuer wird ab 2. Mai 2014 nicht mehr in den Finanzämtern Sachsen-Anhalts bearbeitet.

„Künftig sind die Hauptzollämter für die Abwicklung sämtlicher die Kraftfahrzeugsteuer betreffenden Angelegenheiten zuständig. Das bisher jeweils zuständige Finanzamt bleibt somit nur noch bis 30. April 2014 für die Bürgerinnen und Bürger Ansprechpartner für alle Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer“, teilte Finanzminister Jens Bullerjahn mit.

Die Kraftfahrzeugsteuer ist bereits seit dem 1. Juli 2009 als Bundessteuer ausgestaltet, wurde aber weiterhin von den Finanzämtern der jeweiligen Länder verwaltet. Mit dem Bund wurde eine schrittweise Übernahme der Daten von den Ländern bis Ende Juni dieses Jahres vereinbart. Sachsen-Anhalt übergibt seine Daten im Mai 2014 der Zollverwaltung.

Finanzminister Bullerjahn bittet daher die Bürgerinnen und Bürger, sich ab dem 2. Mai 2014 an das zuständige Hauptzollamt und nicht mehr an das Finanzamt zu wenden. „Das Finanzamt hat von diesem Zeitpunkt an keine Möglichkeit mehr, Anträge zu bearbeiten und Fragen zu beantworten, weil dann sämtliche Unterlagen bei der Zollverwaltung liegen.“

Kraftfahrzeugsteuerbescheide, die den Bürgerinnen und Bürgern bislang von ihrem Finanzamt erteilt wurden oder noch erteilt werden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Auch gewährte Vergünstigungen müssen nicht neu beantragt werden.

Weitere Informationen sind unter www.zoll.de erhältlich. Dort finden sich auch Informationen zu dem jeweils neu zuständigen Hauptzollamt. Fragen beantwortet ab Mai 2014 auch die zentrale Auskunftsstelle der Zollverwaltung (Tel.: 0351/44834-550 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).

Neue Zuständigkeit für Kraftfahrzeugsteuer
Finanzämter übergeben an Hauptzollamt Frankfurt/Oder

Thüringer Finanzministerium 24.4.2014, Medieninformation

Ab dem 5. Mai 2014 wird die komplette Zuständigkeit und Bearbeitung der Kraftfahrzeugsteuer von den Thüringer Finanzämtern auf das Hauptzollamt Frankfurt/Oder übertragen. „Damit wird auch in der Finanzverwaltung nachvollzogen, dass die Kraftfahrzeugsteuer eine Bundessteuer ist“, so Finanzminister Wolfgang Voß.

„Ab dem 5. Mai 2014 sollten sich daher Bürgerinnen und Bürger an das zuständige Hauptzollamt und nicht mehr an das Finanzamt wenden“, so Voß. Das zuständige Finanzamt hat von diesem Zeitpunkt an keine Möglichkeit mehr, Anträge zu bearbeiten und Fragen zu beantworten, da dann sämtliche Unterlagen an die Zollverwaltung übergeben werden.

Kraftfahrzeugsteuerbescheide, die den Bürgerinnen und Bürgern bislang von ihrem Finanzamt erteilt wurden oder noch erteilt werden, behalten auch nach dem 2. Mai 2014 ihre Gültigkeit. Auch gewährte Vergünstigungen müssen nicht neu beantragt werden. Die örtlichen Zulassungsstellen bleiben auch weiterhin zuständig, unter anderem für Anmeldungen, Ummeldungen, Halterwechsel und Außerbetriebsetzungen.

Die Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer fließen bereits seit 1. Juli 2009 vollständig dem Bund zu. Im Gegenzug erhalten die Länder Kompensationszahlungen. Thüringen erhält rund 230 Millionen Euro pro Jahr. Bislang wurde die Kraftfahrzeugsteuer weiterhin von den Finanzämtern der jeweiligen Länder verwaltet. Die Bundesverwaltung sieht eine schrittweise Übernahme der Daten von den Ländern bis Ende Juni dieses Jahres vor.

Weitere Informationen können unter www.zoll.de abgerufen werden. Dort finden sich auch Informationen zum neu zuständigen Hauptzollamt Frankfurt/Oder.

Fragen beantwortet ab 5. Mai 2014 das Servicecenter der Zollverwaltung
. Dieses ist unter der Rufnummer 0351/448 34 – 550 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erreichbar.

Anm. d. Red.: Bereits 14. Februar 2014 ist die Umstellung in Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, zum 14. März 2014 in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, zum 4. April 2014 in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland erfolgt.

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