Bundesrat verlangt Ausgleich für Steuerausfälle durch Steueränderungsgesetz 2025
Deutscher Bundestag, Kurzmeldung hib 557/2025 vom 30.10.2025
Der Bundesrat verlangt einen Ausgleich für Einnahmeausfälle, die Ländern und Kommunen durch Änderungen im Steuerrecht entstehen. In einer von der Bundesregierung als Unterrichtung (21/2470) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 (21/1974) heißt es, die durch das Gesetzesvorhaben entstehenden Steuermindereinnahmen der Länder und Kommunen müssten nachhaltig kompensiert werden. Steuermindereinnahmen würden unter anderem durch die Anhebung der Entfernungspauschale und die Senkung der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen entstehen. Als Kompensation kommen nach Ansicht der Länder verschiedene Bereiche in Betracht, wie etwa die verstärkte Finanzierung des Deutschlandtickets durch den Bund oder eine Anhebung der Finanzierungsbeteiligung des Bundes an den flüchtlingsbedingten Ausgaben der Länder.
Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung eine Kompensation der Steuermindereinnahmen ab. Die Aufteilung des Steueraufkommens zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sei in Artikel 106 des Grundgesetzes abschließend geregelt. Danach stehe den einzelnen Ebenen ein bestimmter Anteil am Steueraufkommen zu. Jede Ebene trage die mit gesetzlichen Änderungen verbundenen Aufkommenswirkungen grundsätzlich selbst. „Darüber hinaus würde eine Kompensation von Steuermindereinnahmen der Länder und Gemeinden durch den Bund dessen finanzielle Handlungsfähigkeit weiter einschränken, da die bereits in der mittelfristigen Finanzplanung bestehenden Handlungsbedarfe sich weiter erhöhen würden“, argumentiert die Bundesregierung.
Quelle: bundestag.de