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Bundestag: Linke will Steuernachzahlung bei Kurzarbeit verhindern

Deutscher Bundestag, Kurzmeldung vom 22.3.2022 (hib 134/2022)

Steuernachzahlungen für Kurzarbeiter soll es nicht mehr geben. Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (20/1101), dass der sogenannte Progressionsvorbehalt nach dem Einkommensteuergesetz für die Veranlagungszeiträume 2020, 2021 und 2022 ausgesetzt werden soll. Auch die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung bei Bezug von Einkünften aus Lohnersatzleistungen soll für diese Veranlagungszeiträume ausgesetzt werden.

Wie die Fraktion erläutert, ist zwar das Kurzarbeitergeld steuerfrei, doch aufgrund des sogenannten Progressionsvorbehalts könne das Kurzarbeitergeld dazu führen, dass die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte der Beschäftigten höher besteuert würden, als dies ohne das Kurzarbeitergeld der Fall wäre. Daraus ergebe sich für Kurzarbeiter auch die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, deren Ergebnis eventuell die Aufforderung zu einer Steuernachzahlung sein könne. Unter Bezugnahme auf eine Antwort der Bundesregierung schreibt die Fraktion, dass sich aus dem Progressionsvorbehalt allein für die Jahre 2020 und 2021 Steuerbelastungen von 3,5 Milliarden Euro für Kurzarbeiter ergeben würden.

Eine Steuernachzahlung wäre eine zusätzliche Belastung für Menschen, die ohnehin schon besonders stark unter dem wirtschaftlichen Folgen der Pandemie gelitten hätten. Dies gelte umso mehr, da viele Beschäftigte von der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung überrascht worden seien und mit der etwaigen Steuernachzahlung nicht gerechnet hätten. Außerdem wird von der Fraktion Die Linke darauf verwiesen, dass die Regelung auch einen erheblichen Mehraufwand für Steuerberater und Finanzverwaltung bedeute.

Quelle: bundestag.de

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