Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit sind keine Kavaliersdelikte. Sie zerstören die Grundlagen unseres Gemeinwesens und eines ordentlichen Miteinanders. Deshalb gehen wir mit voller Kraft gegen Schwarzarbeit vor. Der Bericht zeigt, wir haben die Finanzkontrolle Schwarzarbeit massiv gestärkt. Mit dieser schlagkräftigen Einheit sorgen wir für mehr Fairness auf dem Arbeitsmarkt.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz
Der Bericht stellt die Erfahrungen mit dem Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (seit 2004 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) sowie die Entwicklungen beim Vorgehen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung für die Jahre 2017 bis 2020 dar. Er macht deutlich, dass die Bundesregierung die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung im Berichtszeitraum weiter intensiviert hat, insbesondere durch:
Durch das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch wurden die Kompetenzen der FKS erheblich gestärkt und im Sinne einer zentralen Prüfungs- und Ermittlungsbehörde in wesentlichen Bereichen des Arbeits- und Sozialrechts fortentwickelt.
Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurde um Arbeitsbedingungen, die Gegenstand eines Tarifvertrages sein können, erweitert. Dies betrifft über das Mindestentgelt hinausgehende Entlohnungsbestandteile (z. B. Erschwerniszuschläge oder Feiertagszuschläge) und das Zurverfügungstellen einer Unterkunft. Die FKS überprüft diese tarifvertraglichen Regelungen.
Gezielt wurde die Bekämpfung häufig beklagter Missstände bei den Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft angegangen, zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche beschlossen und eine Nachunternehmerhaftung zum Schutz der Beschäftigten in der Paketbranche eingeführt.
Die Bundesregierung wird den eingeschlagenen und erfolgreichen Weg weiter fortsetzen.