Das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz reformiert das Bilanzkontrollverfahren grundlegend. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass das Verfahren im Wesentlichen der Integrität und Stabilität des Kapitalmarkts dient und das Vertrauen der Anleger in den deutschen Kapitalmarkt stärkt.
Auf der Internetseite des BMF können abgerufen werden:
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Meldung vom 10.6.2021