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FinMin Brandenburg: Ratgeber „Vereine und Steuern“ erscheint in 13. Auflage

Bereits seit 29 Jahren informiert das Finanzministerium ehrenamtlich Tätige über aktuelle steuerliche Regelungen für gemeinnützige Organisationen

Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg, Pressemitteilung 43/2021 vom 8.9.2021

Im Land Brandenburg gibt es aktuell circa 17.000 gemeinnützige Vereine und Stiftungen. In diesen tragen jeden Tag viele Brandenburgerinnen und Brandenburger durch ihr persönliches Engagement zum Zusammenhalt in unserer Gesellschaft bei. Diesen zahlreichen ehrenamtlich tätigen Mitgliedern bietet das Finanzministerium mit dem Ratgeber „Vereine und Steuern“ seit Jahren wichtige Steuerinformationen. Nun ist die Broschüre neu, in der bereits 13. Auflage erschienen.

Für viele Vereinsmitglieder in Brandenburg habe sich die Broschüre „Vereine und Steuern“ zu einem stark nachgefragten „Bestseller“ entwickelt, wie man an den zahlreichen Bestellungen des seit 29 Jahren erscheinenden Ratgebers feststellen könne, sagt Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange:Die Broschüre hilft den Vereinen, sich im Steuerrecht zurechtzufinden und bündelt die wichtigsten Informationen in einem Heft. Die jetzt aktualisierte Auflage erläutert die wichtigsten Steuerinformationen für Vereine erneut anhand von anschaulichen Beispielen.“ Damit richte sich der Ratgeber sowohl an Leserinnen und Leser, die bereits in einem Verein oder einer Stiftung tätig sind oder sich mit dem Gedanken tragen, einen solchen zu gründen.

Um das Ehrenamt zu fördern, hat der Gesetzgeber engagierten Bürgerinnen und Bürgern steuerrechtliche Vorteile eingeräumt. Wer sich nebenberuflich gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich engagiert, für den ist ein Teil der Einnahmen steuerfrei. Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurden weitere steuerliche Verbesserungen für das Ehrenamt und die Gemeinnützigkeit beschlossen, erläutert die Neuauflage der Broschüre. Höhere Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen, Vereinfachungen für Vereine und erhöhte Freigrenzen für Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit für Vereine, erhöhte Grenzen für die vereinfachte Spendenbescheinigung und – für kleine Vereine – die Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung machen vieles in Zukunft noch einfacher und die Vereinsarbeit attraktiver.

Wie kann man den Ratgeber „Vereine und Steuern“ erhalten?

Die Broschüre kann auf der Internetseite der Finanzämter in Brandenburg herunter geladen oder kostenlos bestellt werden: https://finanzamt.brandenburg.de/

 

Quelle: FinFin des Landes Brandenburg

  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

  • „Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“

    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

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    Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München

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    Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen

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    Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See

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    G. Grisebach, Steuerberaterin

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    Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein

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