Skip to main content
  • SIS-Datenbank Steuerrecht

    Kann Ihre Steuerrechts-Datenbank,
    was unsere SIS-Datenbank kann?

    • » Online und/oder Offline mit monatlicher Update-DVD
    • » Über 130.000 Urteile und Erlasse, durchgehend mit Leitsätzen
    • » Vollelektronische Handbücher ESt/LSt, KSt, GewSt, USt, AO

    » Einen Monat kostenlos testen

LSG Rheinland-Pfalz: Umsatzsteuerpflicht von Versandapotheken aus dem Ausland

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 28.8.2017
Urteil vom 6.7.2017, Aktenzeichen: L 5 KR 105/16

Eine Versandapotheke aus dem europäischen Ausland kann bei ihrer Abrechnung mit der zuständigen Krankenkasse nicht den Arzneimittelpreis einschließlich Umsatzsteuer verlangen, wenn anders als bei einer Apotheke aus dem Inland nicht sie, sondern die Krankenkasse für die Lieferung umsatzsteuerpflichtig ist. Dies hat der 5. Senat des Landessozialgerichts in einem heute veröffentlichten Urteil entschieden.

Die Beklagte ist eine in den Niederlanden ansässige Versandapotheke, die in Deutschland lebende Versicherte der klagenden Krankenkasse unter anderem in den Jahren 2010 bis 2012 beliefert hat. Mit Schreiben vom 22.08.2012 forderte das Bundesministerium der Finanzen den Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen auf, seine Mitglieder über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Arzneimittellieferungen ausländischer Apotheken an Mitglieder inländischer Krankenkassen zu informieren. Grundsätzlich liege ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor, für den die jeweilige Krankenkasse umsatzsteuerpflichtig sei. Für die Apotheke sei die Lieferung hingegen grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Die ausländischen Apotheken könnten aber von einer Vereinfachungsregelung Gebrauch machen (Abschnitt 1a.2 Abs. 14 Satz2 Umsatzsteuer-Anwendungserlass), wonach sie umsatzsteuerpflichtig gestellt würden. Die klagende Krankenkasse hat daraufhin von der Apotheke die Erstattung der auf die jeweiligen Preise bereits mit gezahlten Umsatzsteuer seit 2010 verlangt. Die Apotheke hat eingewandt, sie sei durch das Finanzamt Kleve auch ohne Berücksichtigung der Vereinfachungsregelung als umsatzsteuerpflichtig angesehen und entsprechend veranlagt worden. Im Übrigen sehe die Arzneimittel-Preisverordnung einen einheitlichen Bruttopreis vor, ein Teil der Rückforderung sei nach dem rheinland-pfälzischen Arzneimittel-Lieferungsvertrag nicht fristgerecht geltend gemacht und jedenfalls könne die Umsatzsteuererstattung nicht den Herstellerrabatt betreffen. Das Sozialgericht Speyer hat der Klage der Krankenkasse stattgegeben und die Apotheke zur Erstattung verurteilt. Dies hat das Landessozialgericht nun bestätigt. Zwar gehe die Arzneimittel-Preisverordnung grundsätzlich von einem einheitlichen Apothekenausgabepreis aus. Dies könne aber in Fällen, in denen wie hier die Krankenkassen umsatzsteuerpflichtig seien, nicht gelten. Hier sei durch die fehlende Anwendung der Vereinfachungsregelung von einer Umsatzsteuerpflicht der Krankenasse auszugehen, da Voraussetzung für die Anwendung das Einverständnis der Steuerbehörden gewesen wäre. Da der Herstellerrabatt der Pharmaunternehmen für die Krankenkasse ebenfalls umsatzsteuerpflichtig sei (wie er auch bei im Inland tätigen Apotheken bei diesen der Umsatzsteuerpflicht unterliegen würde), könne auch insoweit eine Erstattung von der ausländischen Apotheke verlangt werden. Auf den rheinland-pfälzischen Arzneimittel-Lieferungsvertrag könne sich die Apotheke im konkreten Fall nicht berufen, da sie diesem nicht beigetreten sei und der Rahmenvertrag, dem sie beigetreten sei, keine unmittelbare Anwendung der Arzneimittel-Lieferungsverträge der einzelnen Bundesländer vorsehe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

  • „Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“

    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

  • „Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“

    Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg

  • „Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“

    Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt

  • „Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“

    Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim

  • „Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“

    Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München

  • "Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."

    Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen

  • "Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."

    Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See

  • "Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."

    Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen

  • "Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."

    Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm

  • "Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"

    Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt

  • "Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."

    G. Grisebach, Steuerberaterin

  • "Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"

    Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein

  • "Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."

    Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld

  • "Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."

    Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart

  • "Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."

    Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera

  • Konditionen
  • Online-Datenbank schon ab 32,00 € inkl. USt

    » MEHR

  • Notiz-Funktion
  • Wow!
    Notiz-Funktion in der SIS-Datenbank!

    » MEHR

  • Bedienkomfort
  • Handbuecher
  • Google für Steuerprofis
  • Kanzleialltag
  • SIS & Agenda
  • So übersichtlich kann eine Datenbank sein.

    » MEHR

  • Jetzt das Geld für teuere Handbücher sparen!

    In der SIS-Datenbank sind sie bereits drin!

    » MEHR

  • Kennen Sie das "Google" für Steuerprofis?

    » MEHR

  • Alles, was den Kanzleialltag leichter macht.

    » MEHR

  • Zusatz-Vorteile mit Agenda-Software

    » MEHR