Das Finanzgericht des Saarlandes hatte über die Frage zu entscheiden, ob Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO auf USt mit dem Unionsrecht vereinbar sind, insbesondere ob das Neutralitätsprinzip anwendbar und verletzt ist bzw. ob die Regelungen gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen. Hierzu hatte Mitte 2023 auch das FG Düsseldorf zu entscheiden (Beschluss vom 12. 5. 2023 1 V 115/23 A (U), EFG 2023, 1358 = SIS 23 11 23 und Urteil vom 23. 6. 2023 1 K 1869/22 U, EFG 2023, 1509 = SIS 23 15 95). Insoweit sind aktuell beim 5. Senat des BFH sowohl ein Beschwerdeverfahren (V B 34/23 (AdV)) als auch ein Revisionsverfahren (V R 14/23) anhängig. Das Finanzgericht des Saarlandes verneint zwar ebenfalls einen Verstoß gegen europarechtliche Grundsätze und Prinzipien, weicht dabei aber von wesentlichen Aussagen des BFH und des FG Düsseldorf ab. Die Revision wurde zugelassen, aber offenbar nicht eingelegt. Die Entscheidung wird veröffentlicht.