Bezug: Anlage 3 des BMF-Schreibens vom 17. Januar 2000 - IV D 2 – S 7134 – 02/00 -, BStBl I S. 179
1 Anlage
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Musterbescheinigung für Bearbeitungs- und Verarbeitungsfälle für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen mit Stand Dezember 2022 neu herausgegeben. Das bisherige, durch das BMF-Schreiben vom 17. Januar 2000, BStBl I S. 179, herausgegebene Vordruckmuster wird durch das anliegende - angepasste - Vordruckmuster „Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen“ ersetzt.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (https://www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik Themen - Steuern - Steuerarten - Umsatzsteuer zum Herunterladen bereit.
Auf den Internetseiten des BMF: