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BMF: Umsatzsteuer; Entgelt von dritter Seite bei Zahlung eines Gerätebonus durch ein Mobilfunkunternehmen für die Abgabe eines Endgeräts durch den Vermittler eines Mobilfunkvertrags

 

Bundesministerium der Finanzen 23. Januar 2024, III C 2 - S 7200/19/10003 :019 (DOK 2023/1237710)

Inhaltsverzeichnis

I. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
II. Anwendungsregelung
Schlussbestimmungen

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die umsatzsteuerliche Behandlung bei der Vermittlung von Mobilfunkverträgen Folgendes:

I. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

1 Im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010, BStBl I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 4. Januar 2024 - III C 3 - S 7117-f/21/10001 :001 (2024/0001208), BStBl I S. xxx, geändert worden ist, wird in Abschnitt 10.2 Abs. 5 nach Satz 8 folgender Satz 9 angefügt:

9Wird zwischen dem Mobilfunkunternehmen und dem Vermittler ein Vertrag geschlossen, nach dem das Mobil­funk­unternehmen dem Vermittler eine (Abschluss-)Provision unabhängig von der Abgabe eines Mobil­funk­geräts (vertragliche Ent­kopplung) an den End­kunden zahlt, stellt die Provision insgesamt Entgelt für die Vermittlungs­leistung dar.

II. Anwendungsregelung

2 Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

Schlussbestimmungen

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.