Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BGBl. I 2019, 2451) wurde § 25 UStG wie folgt geändert.
Die Finanzverwaltung hat die gesetzlichen Änderungen zum Anlass genommen, den Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) umfänglich zu überarbeiten. Die novellierte Fassung des UStAE zu § 25 UStG wurde den Verbänden und interessierten Kreisen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme übersandt.
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