Geschäftsbericht 2022 der Freien und Hansestadt Hamburg
Finanzbehörde Hamburg, Pressemitteilung vom 5.9.2023
Der Senat hat heute den Geschäftsbericht 2022 für Hamburg vorgelegt. Die heute vom Senat verabschiedeten Rechenwerke – Jahres- und Konzernabschluss und die Haushaltsrechnung – zeigen, dass der Senat den Budgetausgleich mit einer strengeren Schuldenbremse nach kaufmännischen Grundsätzen bereits vor der Zeit geschafft hat. Bereits zwei Jahre vor der gesetzlich geforderten Frist hat der Senat den Haushaltsausgleich nach den Standards der staatlichen Doppik erreicht. Der erzielte Jahresüberschuss reichte aus, um die Zuführungen zur Konjunkturposition (Rücklage für schwierige konjunkturelle Zeiten) in Höhe von 2.009 Mio. Euro zu bedienen und die in der Corona-Pandemie aufgelaufenen Verluste („notsituationsbedingte Vorbelastung“) in Höhe von 877 Mio. Euro vollständig zu tilgen. Unter dem Strich verblieb ein Bereinigtes Jahresergebnis von 28 Mio. Euro (Vorjahr: -128 Mio. Euro), welches in Höhe von 21 Mio. Euro der Allgemeinen Rücklage zugeführt wurde, die in den kommenden Haushaltsjahren genutzt werden kann. Insgesamt erwirtschaftete die Stadt sowohl auf Ebene der Kernverwaltung (+ 2.603 Mio. Euro) als auch auf Ebene des Konzerns (+ 3.220 Mio. Euro) einen Überschuss.
Die Hamburger Wirtschaft entwickelte sich nach dem tiefen Einschnitt durch die Corona-Pandemie in 2022 trotz der Folgen von Ukraine-Krieg und Energiekrise vielversprechend und erzielte ein bundesweit überdurchschnittlich hohes Wachstum. Umgekehrt führte dies jedoch zu Rekordzahlungen Hamburgs von 814 Mio. Euro im Finanzkraftausgleich der Länder.
Die Bilanzsumme blieb verhältnismäßig konstant. Die Stadt hat im vergangenen Jahr Vermögen aufgebaut, in dem sie etwa dem Sondervermögen Finanzierung Schnellbahnausbau 264 Mio. Euro für den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs zuführte.
Von 2020 bis 2022 durften gemäß des durch die Bürgerschaft verabschiedeten Covid-19-Notsituationsgesetzes (CNG) notsituationsbedingte Kredite von insgesamt 3.000 Mio. Euro aufgenommen werden. Weniger als die Hälfte dieser Ermächtigungen hat der Senat tatsächlich in Anspruch genommen: Es sind in den Jahren 2020-2022 insgesamt 1.431,4 Mio. Euro notsituationsbedingte Kredite aufgenommen worden. Daraus ergibt sich eine jährliche Tilgungsverpflichtung in Höhe von rd. 72 Mio. Euro, die ab dem Haushaltsjahr 2025 über 20 Jahre zu erfüllen ist. Ursprünglich war mit einer erforderlichen jährlichen Tilgungsleistung von 150 Mio. Euro gerechnet worden. Die städtische Verschuldung sank dank Tilgungen in Rekordhöhe auf 25,1 Mrd. Euro.
Die kaufmännische Rechnungslegung und die Verwendung eines Steuertrends, der im städtischen Haushalt die zentrale Bemessungsgröße für die Veranschlagung von Aufwendungen bildet, haben sich als Instrumente gerade auch in Zeiten der Krise bewährt. Die kaufmännische Rechnungslegung gewährleistet, dass alle wirtschaftlich relevanten Vorgänge und damit auch alle Risiken, die bei ihrer Konkretisierung eine wirtschaftliche Belastung darstellen, systematisch Eingang in das Zahlenwerk finden.
Finanzsenator Dr. Dressel: „Die positiven Botschaften dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich das wirtschaftliche Umfeld 2023 eintrübt. Der Preisauftrieb wird sich auch im städtischen Haushalt
niederschlagen. Die letzte Steuerschätzung und die zunehmend zulasten der Länder ausgestaltete Steuergesetzgebung des Bundes bereiten uns zunehmend erhebliche Sorgen. Die kommende Tarifrunde wird sich auf die Personalaufwendungen und den Rückstellungsansatz für die städtischen Versorgungsverpflichtungen auswirken. All diese Risiken nimmt unser kaufmännisches Rechnungswesen bereits jetzt in den Blick. Der erfreuliche Jahresabschluss 2022 hilft uns, die aktuellen Krisen besser zu meistern – nicht mehr und nicht weniger.“
Wie schon in den Vorjahren fiel das Ergebnis auf Konzernebene leicht besser aus als in der Kernverwaltung. Dies unterstreicht, dass auch die öffentlichen Unternehmen gut wirtschaften – ein gutes Zeichen im Jahr der Stadtwirtschaft.
Der Geschäftsbericht hat sich seit vielen Jahren als Informations- und Steuerungsinstrument etabliert. Dabei wird der Blick auf das „klassische Zahlenwerk“ um eine Nachhaltigkeitsberichterstattung ergänzt. Er zeichnet somit ein komplettes Bild des städtischen Handelns. Der Gedanke der Nachhaltigkeit ist nicht nur im städtischen Haushaltswesen fest verankert; er spielt auch in den Finanzierungsentscheidungen der Finanzbehörde eine immer größere Rolle. Seit 2022 bezieht die Finanzbehörde Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Entscheidungen über Geld- und Wertpapieranlagen ein.
Der Geschäftsbericht steht als PDF-Dokument zum Download unter folgender Adresse bereit: https://www.hamburg.de/fb/geschaeftsbericht/. Dort wird ebenfalls in Kürze auch eine kompakte Onlineversion zur Verfügung gestellt.